BKA-Gesetz

BKA-Gesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
Kurztitel: BKA-Gesetz
Abkürzung: BKAG (1997)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 2190-2
Ursprüngliche Fassung vom: 8. März 1951
(BGBl. I S. 165)
Inkrafttreten am: 15. März 1951
Letzte Neufassung vom: 7. Juli 1997
(BGBl. I S. 1650)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. August 1997
Letzte Änderung durch: Art. 1 G v. 25. Dezember 2008
(BGBl. I S. 3083)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2009
GESTA: B073, B074
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, kurz BKA-Gesetz (bzw. BKAG 1997), vom 1. August 1997 regelt in drei Abschnitten die Aufgaben des Bundeskriminalamtes.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  1. Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
  2. Befugnisse des Bundeskriminalamtes
  3. Gemeinsame Bestimmungen

Fassungen

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes stammt vom 8. März 1951. Es wurde mit Inkrafttreten 1997 umfänglich reformiert, insbesondere um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Volkszählungsurteil) Rechnung zu tragen. Die letzte Reform wurde im Dezember 2008 vorgenommen und trat zum 1. Januar 2009 in Kraft. Dabei wurden dem Bundeskriminalamt - begrenzt auf die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus - weitere Befugnisse eingeräumt, die bislang nur den Landespolizeien zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung haben die neuen §§ 20a bis 20x des Gesetzes[1] unter anderem folgende Befugnisse der Gefahrenabwehr neu geregelt:

  • Raster,
  • Einsatz von verdeckten Ermittlern,
  • akustische und optische Überwachung von Wohnungen
  • Telekommunikationsüberwachung.

Damit wurde das BKA im Bereich der Gefahrenabwehr im Hinblick auf den „internationalen Terrorismus“ bei den Befugnissen der Polizeien der Bundesländer gleichgestellt. Einer vorherigen Änderung des Art. 13 Grundgesetz bedarf es nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht; Art. 13 Abs. 4 GG gestattet derartige Maßnahmen. Eine Online-Durchsuchung stellt im Übrigen nach der Entscheidung des Bn VerfG vom 27. Februar 2008 keinen Eingriff in Art. 13 GG dar. Allerdings stehen alle Befugnisse des BKA mit hoher Eingriffstiefe unter Richtervorbehalt.

Mit der Neufassung hat das BKA außerdem das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Regie durchzuführen. Im Rahmen der „Vorfeldermittlungen“ unterliegt das BKA nicht mehr der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Spätestens bei Vorliegen eines strafprozessualen Anfangsverdachts muss aber die Bundesanwaltschaft informiert werden. Abhörmaßnahmen dürfen auch gegen Berufsgeheimnisträger (§ 53 StPO), mit Ausnahme der Verteidiger, Abgeordneten und Geistlichen einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft, durchgeführt werden (§ 20u BKAG).

Die Neufassung des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt) wurde vom Deutschen Bundestag am 12. November 2008 mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet.[2] Für das zustimmungspflichtige Gesetz fand sich jedoch im Bundesrat am 28. November keine Mehrheit. Nachdem das Gesetz den Vermittlungsausschuss nach einigen Änderungen passierte und der Bundesrat den geänderten Entwurf am 19. Dezember 2008 akzeptierte, ist das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Die Bundesanwaltschaft forderte im März 2009, die Strafprozessordnung für die Terrorismusbekämpfung in einem ersten Schritt dahingegend zu ändern, dass die Erkenntnisse, die im präventiven Bereich der Gefahrenabwehr über das BKA-Gesetz gewonnen werden, auch im Bereich der Strafverfolgung genutzt werden können.[3]

Anhängige Verfassungsbeschwerde

Am 27. Januar 2009 hat die Bürgerrechtlerin und Journalistin Bettina Winsemann Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.[4]. Winsemann hatte zuvor erfolgreich gegen die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen geklagt.[5] An das Bundesverfassungsgericht wenden sich auch der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, der damalige ZEIT-Herausgeber Michael Naumann, Gerhart R. Baum, Innenminister a. D., Ulrich Schellenberg, der Vorsitzende des Landesverbandes Berlin des Deutschen Anwalt Vereins, Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen, und Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages. Vertreten werden sie von den Rechtsanwälten Gerhart R. Baum, Burkhard Hirsch und Peter Schantz.[6]

Diskussion der Neufassung von 2008

Die Neufassung des BKA-Gesetzes von 2008 war Gegenstand intensiver politischer Debatten. Aspekte, die kontrovers diskutiert wurden waren:

  • Trennungsgrundsatz: Journalisten und der Chaos Computer Club kritisierten, dass der Entwurf des BKA-Gesetzes den Trennungsgrundsatz von Geheimdiensten und Polizei aufweicht, der als Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus und der geheimen Staatspolizei eingeführt wurde.[7][8] Verschiedene Fachleute und Politiker wie der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Grüne) vertraten die Ansicht, mit der Gesetzesnovelle entstehe ein "deutsches FBI".[9] In der vergleichenden rechts- und sicherheitspolitischen Betrachtung hat das FBI allerdings weiterhin erheblich größere Ressourcen und Ermittlungszuständigkeiten und ist durch die jüngere US-Gesetzgebung insbesondere auch als "Politische Polizei" ausgebaut worden. Dem BKA fehlt zudem der landesweite exekutive Unterbau der amerikanischen Behörde.[10]
  • Richtervorbehalt: Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, dass in Eilfällen kein Richtervorbehalt notwendig sei, wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geändert. Der Richtervorbehalt gilt nach der am 19. Dezember 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Fassung nun auch in Eilfällen. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung soll sichergestellt werden, indem die Durchsicht der erlangten Informationen unter die „Sachleitung des anordnenden Gerichts“ gestellt wird (§ 20k Abs. 7 S. 3 BKAG(neu).
  • Angleichung der Befugnisse von Landes- und Bundespolizeibehörden: Befürworter der Neufassung wiesen darauf hin, dass die neuen Fahndungsinstrumente den Landespolizeien bereits seit Jahrzehnten zur Verfügung stünden. Dem wurde entgegnet, dass keine der Landespolizeien die seit 2006, nach einer Grundgesetzänderung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus', präventiv im Vorfeld ermitteln dürfen, die konzentrierte Macht einer bundesweit agierenden Behörde habe, die die erhobenen Daten auch an Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst weiterleite.[11]
  • Notwendigkeit: Bundesregierung und Polizeibehörden begründeten die Notwendigkeit mit der Nutzung moderner Techniken durch Straftäter. In der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages erklärte der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke: „Die Online-Durchsuchung ist ein für die Verhinderung terroristischer Anschläge unverzichtbares Instrument“.[12]
  • Angemessenheit: In ihren Stellungnahmen zu dem Entwurf der Novelle des Gesetzes warnten Journalisten- und Medienverbände[13], der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und Sachverständige wie der Verfassungsrechtler und ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Hansjörg Geiger, vor unverhältnismäßigen Befugnissen der Ermittlungsbehörden.[14] Mehrere andere Staatsrechtler hingegen bezeichneten den Entwurf als verfassungskonform.[15] So erklärte der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy in seinem Gutachten für den Innenausschuss: „Der vorgelegte Entwurf enthält keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zu Lasten der Freiheit.“[12]
  • Zeugnisverweigerungsrecht: Der Entwurf der Novelle des BKA-Gesetzes wurde auch von der Medienfreiheitsorganisation International Press Institute im Oktober 2008 kritisiert[16], aufgrund der Abschwächung des in § 53 der deutschen Strafprozessordnung enthaltenen Rechts auf das Berufsgeheimnis von Ärzten, Anwälten und Journalisten. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband appellierte Ende November 2008 an die Mitglieder des Bundesrates, dem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern. Das BKA-Gesetz stelle eine weitere Aushöhlung der Pressefreiheit dar.[17]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008
  2. Ergebnis der namentlichen Abstimmung am 12. November 2008 (PDF)
  3. Hamburger Abendblatt: Generalbundesanwältin fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen den Terror. 14. März 2009.
  4. Verfassungsbeschwerde gegen BKA- Gesetz, Pressemitteilung der Humanistischen Union, 27. Januar 2009
  5. Heise Newsticker: Neues „Computer-Grundrecht“ schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher
  6. Deutscher Journalisten Verband: DJV stellt Beschwerde vor. 23. April 2009.
  7. Kai Biermann: Polizei im Anti-Terrorkampf, ZEIT online, 14. September 2007
  8. Kai Biermann: Freiheitskampf im Netz, ZEIT online, 17. April 2008
  9. Das BKA wird sich der Kontrolle entziehen (Zeitungsinterview ohne Quellenangabe als Word-Dokument) vom 14. Februar 2008
  10. Andreas Schwegel: Auf dem Weg zu einem "deutschen FBI"? Bundeskriminalamt (BKA) und föderale Sicherheitsarchitektur im Zeichen der Terrorismusbekämpfung, in: Robert Glawe (Hrsg.): Eine neue deutsche Sicherheitsarchitektur - Impulse für die nationale Strategiedebatte (Wissenschaft & Sicherheit Bd. 6), Berlin 2009, S. 307-319
  11. taz.de: Die letzten Kompromisse. 7. November 2008, abgerufen am 17. Dezember 2008.
  12. a b Anhörung im Innenausschuss des Bundestages
  13. Gemeinsame Stellungnahme vom DJV, vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien, vom Deutschen Presserat, von ver.di sowie von ARD und ZDF., Abgerufen am 13. September 2008
  14. Deutscher Bundestag, Innenausschuss: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen, Abgerufen am 8. September 2008
  15. tagesschau.de: Mehrheit der Experten ohne Bedenken (nicht mehr online verfügbar) Abgerufen am 15. September 2008
  16. IPI Concerned at Draft Legal Amendments that Threaten Protection of Sources in Germany, Abgerufen am 27. November 2008
  17. DFJV appelliert an Bundesrat: Keine Zustimmung zu BKA-Gesetz, Abgerufen am 27. November 2008
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