- Schulentwicklungsplanung
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Von Schulentwicklungsplanung spricht man, wenn ein Schulträger (insbesondere in Kreisfreien Städten) oder ein Landkreis oder ein anderes den Schulträgern unmittelbar übergeordnetes Organ langfristig gültige Pläne für die Entwicklung der Schulen in seinem Einzugsbereich aufstellt. Solche Planungen finden ihre Grundlage in Landesgesetzen und fallen dementsprechend von Bundesland zu Bundesland verschieden aus. Schulentwicklungspläne müssen in der Regel von den zuständigen Stadt- oder Gemeinderäten bzw. Kreistagen als Satzung beschlossen werden, um Rechtskraft zu erlangen. In Stadtstaaten ist die Schulentwicklungsplanung Angelegenheit des Landes.
Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der Sachmittel (Einrichtung, Lehr- und Lernmittel), um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Auch die Gestaltung des Schulangebotes ist Aufgabe des Schulträgers: Die erforderlichen Gebäude und Sachmittel müssen rechtzeitig für den Unterricht zur Verfügung stehen. Über die Prognose der zukünftigen Schülerzahlentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen.[1]
Das „Zentrum für empirische pädagogische Forschung“ (ZepF) der Universität Landau hat Verfahren entwickelt, anhand derer Schulplaner optimal ihrer Arbeit nachgehen können.[2]
Das von Prof. Dr. J. Kolb entwickelte Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe ermöglicht es Kommunalverwaltungen, Analysen und Prognosen der kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung auf der Ebene der Schuleinzugsbereiche / Schulplanungsgebiete und Schulen sowie darauf beruhende Prognosen der Schülerzahlenentwicklung pro Schule und Klassen- bzw. Jahrgangsstufe mit geringem Arbeitsaufwand selbständig zu bearbeiten. So wird das Problem vermieden, entweder für die einzelnen Schuleinzugsbereiche keine Geburtenprognosen und daher auch keine längerfristigen Schülerzahlenprognosen erstellen zu können, oder aber Langfrist-Prognosen zunächst für eine größeres Gebiet zu erstellen und dann anteilig den Schuleinzugsbereichen zuzuordnen, auch wenn diese sich abweichend vom allgemeinen Trend entwickeln. [3]
Weblinks
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport des Landes Berlin. Schulentwicklungsplan für die Jahre 2006 bis 2011
- Schulentwicklungsplanung des Landkreises Aurich (Niedersachsen)
- Hessische Schulentwicklungsplanung
- Ziele und Verfahren von Schulstrukturentwicklung und Schulentwicklungsplanung in Rheinland-Pfalz [2]
- Schulentwicklungsplanung mit dem Bevölkerungsmodell [3]
Einzelnachweise
Kategorie:- Schulwesen (Deutschland)
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