Schulverweigerung

Schulverweigerung
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Schulverweigerung ist nach dem deutschen Schulrecht die Bezeichnung für eine wiederholte, ganztägige, unentschuldigte Abwesenheit von schulpflichtigen Schülern in der Schule. Je nach Ort und Situation wird in Theorie und Praxis auch von Schuldistanz, Schulabsentismus, Nichtbeschulbarkeit und umgangsspachlich von Schulschwänzen gesprochen, ohne dass eine nachvollziehbare Abgrenzung der Begrifflichkeiten vorläge.

Die Unterscheidung, ob ein Schüler bewusst und geplant über einen längeren Zeitraum Schulverweigerung betreibt (sog. intentionale Schulverweigerung, Schulkritik) oder von Tag zu Tag aufs Neue entscheidet, der Schule fernzubleiben (sog. funktionale Schulverweigerung), ist schulrechtlich belanglos: notorische Schulverweigerung wird je nach Bundesland, Schulamt oder der Dauer der Schulverweigerung unterschiedlich erfasst und bestraft, in der Regel mit Geldbußen gegenüber den Sorgeberechtigten.

Inhaltsverzeichnis

Funktionale Schulverweigerung bei Schulpflichtigen

Als Schulverweigerer werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die nicht nur fallweise, etwa bei einer anstehenden Klausur oder Prüfung die Schule „schwänzen“, sondern über längere Zeiträume hinweg dem Unterricht fernbleiben. Die Gründe für eine funktionale Schulverweigerung sind vielfältig. Bei Grundschülern kann es die Angst sein, das vertraute Elternhaus zu verlassen. Oft verweigern Schüler die Schule, um dem Stress durch Leistungsdruck und Schulnoten zu entfliehen. Manche Schüler verweigern die Schule aber auch aus Angst vor den Lehrern oder den Mitschülern heraus. Oft sind negative Erfahrungen des Kindes wie zum Beispiel Mobbing in der Schule Anlass für eine solche Entscheidung. Ein weiterer Grund kann Unterforderung sein. So werden Hochbegabte (Schüler mit einem Intelligenzquotienten von über 130), die anfangs immer sehr gute Zensuren bekamen, zu Verweigerern aus Protest gegen die empfundene Langeweile.

Schulverweigerer holen sich ggf. Atteste von Ärzten oder von ihren Eltern und lenken damit nicht selten von psychologischen Ursachen der Schulverweigerung ab. Immer öfter beschäftigen sich Psychologen und Pädagogen bei Fachtagungen und in Arbeitskreisen der Kultusministerien mit dem Phänomen der Schulverweigerung. Darüber hinaus gibt es verschiedene Schulersatzprojekte, deren Ziel es ist, durch ein geeignetes Lernumfeld und individuelle Betreuung Schulverweigerern den Schulbesuch zu ermöglichen, die aber gleichzeitig Integration verunmöglichen.

Kinderrechtler-Motive

Kinderrechtlich orientierte Eltern möchten ihrem Kind ermöglichen, nach seinem eigenen Plan aufzuwachsen und nicht unnötige Langeweile, Frustration, Über- oder Unterforderung im Schulunterricht erdulden zu müssen. In diesen Fällen geschieht eine Schulverweigerung immer auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes bzw. als gemeinsame Entscheidung von Eltern und Kind.

Elternrechtliche Motive

Bestimmte streng religiöse Eltern wollen nicht, dass ihre Kinder z. B. am Sexualkunde- oder Schwimmunterricht teilnehmen, weil sie dies für schädlich oder für unvereinbar mit ihrer Kultur oder Religion halten.

Im Juli/August 2005 entzogen Gerichte in Ostwestfalen einigen baptistischen Eltern das Sorgerecht bezüglich schulischer Belange. Die Familien kamen einer eventuellen Vorführung der Kinder in der Schule durch die Polizei nach dem Ende der Sommerferien dadurch zuvor, dass sie ihre Kinder in Deutschland ab- und in Österreich oder Belgien wieder anmeldeten, wo keine Schulpflicht, sondern nur Unterrichtspflicht besteht. Am 16. November 2007 entschied der Bundesgerichtshof, dass Eltern auch dann nicht berechtigt seien, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, „wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen“.[1] Eine Familie, die 2008 aus Baden-Württemberg in die USA geflohen war, erhielt dort Asyl aus Gründen religiöser Verfolgung in Deutschland.[2] Im April 2010 wurde von insgesamt über 5.400 Mitzeichnern eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der eine Straffreiheit für Eltern erreicht werden soll, die ihre Kinder zuhause unterrichten. Das Petitionsverfahren dauert noch an (Stand Oktober 2011).

Einzelnachweise

  1. http://www.religionswissenschaft.info/2007/11/17/schulverweigerung-paderborner-baptisten-verlieren-vor-bundesgerichtshof/
  2. http://www.sueddeutsche.de/karriere/us-asyl-fuer-schulverweigerer-peinlich-fuer-deutschland-1.60519

Literatur

  • Karlheinz Thimm: Schuldistanzierung, in: Angelika Henschel u. a. (Hrsg.): Jugendhilfe und Schule. Handbuch für eine gelingende Kooperation. Wiesbaden 2007
  • Titus Simon, Steffen Uhlig, Schulverweigerung. Muster, Hypothesen, Handlungsfelder, VS Verlag 2002, ISBN 3-810-03584-X
  • Wolfgang Oelsner, Gerd Lehmkuhl, Schulangst. Ein Ratgeber für Eltern und Lehrer, Verlag Walter 2002, ISBN 3-530-40120-X
  • Karlheinz Thimm, Schulverweigerung, Beltz-Votum Verlag 2000, Münster

Weblinks


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