Handkasse

Handkasse

Die Kasse (in Österreich auch Kassa) ist die Zahlungsstelle und dient der Abwicklung von Zahlungsvorgängen mit Bargeld, Schecks, Geldkarten und Kreditkarten. Sie dient oftmals als Verkaufsort (auch Point of Sale genannt).

Im Einzelnen wird Bargeld entgegengenommen, geprüft, das Rückgeld oder ggf. auch Pfand herausgegeben und bis zur Abrechnung sicher aufbewahrt. Schecks werden geprüft und bis zur Abrechnung abgelegt. Geld- und Kreditkarten werden automatisch eingelesen, die Identität des Inhabers sowie dessen Unterschrift geprüft. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält der Kunde eine ausgedruckte Quittung auf der die Steueranteil ausgewiesen ist.

Besondere Arten von Kassen sind unter anderem die kassiererlose SB-Kasse (Selbstbedienungs-Kasse), bei welcher der Einkäufer die Waren selbst einscannen muss und am Automaten bezahlt, wie auch die Schnellkasse, eine reservierte Kasse für Einkäufer mit einer geringen Anzahl von Warenartikeln.

Im Sprachgebrauch werden auch Zahlstellen (z. B. im Finanzamt) oder eine Krankenkasse bisweilen verkürzt Kasse genannt.

Es gibt im Mittelalter oder der Frühen Neuzeit ein sogenanntes Kassengewölbe, wo hohe Geldbeträge gesichert wurden. Man unterscheidet zudem folgende Arten von speziellen Kassen:

Inhaltsverzeichnis

Handkasse

Dies ist eine Kasse im Büro oder Betrieb, aus der man Geld für kleinere Barausgaben entnehmen kann. Kleinere Beträge, die vom Mitarbeiter/in bar ausgelegt wurden, z. B. für Porto, kleinere Beschaffungen etc. können aus der Handkasse erstattet werden.

Bei einer ordentlichen Buchführung werden Handkassen zum Quartals-, oder Jahresende oder anderen Zeiträumen abgerechnet. Für jede Geldbewegung, auch für die Handkasse, muss ein Beleg vorhanden sein. Auch sollte auch die Handkasse von der Revision geprüft werden. Die Einnahmen der Handkasse speisen sich aus dem Firmenkonto.

Schwarze Kasse

Werden Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert oder sind Einnahmen durch illegale Aktivitäten entstanden, wird solches Geld als Schwarzgeld bezeichnet. Da dieses Geld, vor allem wenn es einer Gruppe oder Organisation gehört, häufig in bar und beleglos eingenommen worden ist und allenfalls auch nur in dieser Form (Tresor, Schließfach, etc.,) aufbewahrt werden kann, ist auch der Terminus Schwarze Kasse gebräuchlich.

Eventuell entstehen solche schwarzen Kassenbestände auch direkt durch Untreue und Unterschlagung, indem z. B. eine Handkasse nicht ordentlich abgerechnet wird; das heißt durch Scheinbelege das Geld scheinbar ausgegeben wird.

Da die „Legalisierung“ von Schwarzgeld aufwendig ist, sind Schwarze Kassen dann häufig selbst Ausgangspunkt für weitere illegale Aktivitäten, über die seitens der Kassenführer keine Rechenschaft erwünscht ist; d. h. solche Gelder werden zum Beispiel als Bestechungsgelder weiterverteilt.

Ein historisches Beispiel für eine große Schwarze Kasse ist der Reptilienfonds.

Bürokasse, Geburtstagskasse oder Kaffeekasse

Diese gibt es für informelle Ausgaben der Belegschaft eines Betriebs oder Büros für Feiern, Geburtstagsgeschenke, Kaffee oder ähnliches. Die Belegschaft zahlt in diese Kasse ein.

Portokasse

Dies ist eine kleine Handkasse, die für das Briefporto vorgesehen ist, aber auch bereits erworbene Postwertzeichen enthalten kann. Da darin enthaltene Beträge eher klein sind, wurde diese Kasse generell zum Synonym für eine „kleine Kasse“ und findet Ausdruck in diversen Redensarten; unter anderem:

  1. „Das zahlt der aus der Portokasse“; das heißt die Summe ist für den Schuldner eine Lappalie und von der Höhe unbedeutend.
  2. „Das kann nicht aus der Portokasse bezahlt werden“; das heißt die zu zahlende Summe ist hoch.

Auf Grund der modernen Formen der mechanischen und elektronischen Frankierung ist die Portokasse in Unternehmen und Behörden auf dem Rückzug. In ihrer Funktion erfüllte sie darüber hinaus häufig eine Pufferfunktion für geringfügige Anschaffungen wie zum Beispiel Büromaterial (durchaus korrespondierend zum Beispiel für Briefumschläge); das heißt Geld wird als Vorkasse bar entnommen (und idealerweise quittiert). Der durch Kauf entstandene Beleg ersetzt bzw. ergänzt die Auszahlungsquittung und wird durch die Buchhaltung kontiert.

Kassen als Ämter

Unter Kassen im öffentlich-rechtlichen Bereich der Kommunal- und Landesverwaltungen versteht man die zumeist Ämter als Einheiten von Verwaltungen. Bekannt sind da vor allem die Stadt-, die Gemeinden- und die Kreiskassen. Diese teilen sich zumeist in zwei Aufgabengebiete auf: Die Buchhaltung und die Vollstreckungsbehörde. In der Kasse als Buchhaltung wird der komplette Zahlungsverkehr der Verwaltung abgewickelt sowie die Einnahmen gebucht. Ferner werden von dort die Einhaltung von Fälligkeiten/Ratenzahlungen überwacht und ggf. das öffentlich-rechtliche Mahnverfahren abgewickelt.

In den zumeist den Kassen angegliederten Vollstreckungsbehörden werden öffentlich-rechtliche Forderungen mit Zwangsmitteln beigetrieben bzw. für zivilrechtliche Forderungen das Mahnverfahren eingeleitet.

Diese Aufgaben werden bei Regiebetrieben der Verwaltungen (zum Beispiel Abfallwirtschaftsbetrieben) häufig von sogenannten Sonderkassen wahrgenommen. Deren Aufgabenspektrum unterscheidet sich je nach Einzelfall sehr stark. Sie nehmen jedoch zumeist für einzelne Ämter einer Verwaltung die Aufgaben der allgemeinen Kasse wahr. Darüber hinaus werden ihnen inzwischen häufig auch Aufgaben der Vollstreckungsbehörde übertragen. Diese Praxis hat sich bislang vor allem dort bewährt, wo die Trennung zwischen Allgemeiner Verwaltung und Fachämtern besonders stark ausgeprägt ist, also dort, wo Aufgaben unter teilweise privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten wahrgenommen werden.

Siehe auch


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