- Schwedische Statthalter in Pommern
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Pommern wurde 1630 durch schwedische Truppen besetzt. 1638 übernahm Schweden die volle Regierungsgewalt im gesamten Herzogtum und erhielt im Osnabrücker Frieden 1648 den vorpommerschen Landesteil einschließlich Stettin und einem Landstreifen östlich der Oder als Satisfaktion. Anfänglich residierten Legaten als Vertreter bzw. ständige Gesandte der schwedischen Krone in Stettin, ab 1638 wurden echte Statthalter eingesetzt, die die Amtsbezeichnung Generalgouverneur trugen.
Name Amtszeit Klas Horn (* 15. September 1583; † 22. August 1632) 1631–1632 (Legat) Sten Svantesson Bielke († 6. April 1638) 1633–1638 (Legat) Johan Banér (* 3. Juli 1596; † 20. Mai 1641) 1638–1641 (1. Generalgouverneur) Lennart Torstensson (* 17. August 1603; † 7. April 1651) 1641–1646 Carl Gustav Wrangel (* 13. Dezember 1613; † 5. Juli 1676) 1648–1650 (1. Periode) Johan Axelsson Oxenstierna (* 24. Juni 1611; † 5. Dezember 1657) 1650–1652 Axel Lillie (* 23. Juli 1603; † 20. Dezember 1662) 1652–1654 Carl Gustav Wrangel (* 13. Dezember 1613; † 5. Juli 1676) 1654–1676 (2. Periode) Durch Brandenburg besetzt 1678–1679 Otto Wilhelm von Königsmarck (* 5. Januar 1639; † 15. September 1688) 1679–1685 Nils Bielke (* 7. Februar 1644; † 26. November 1716) 1687–1698 Jürgen Mellin (* 2. November 1633; † 13. Januar 1713) 1698–1711 Durch Preußen und Dänemark besetzt 1715–1720 Johann August Meyerfeldt (* 1664; † 1749) 1720–1747 Axel von Löwen (* 1. November 1686; † 25. Juli 1772) 1747–1766 Hans Henrik von Liewen (* 1704; † 25. November 1781) 1766–1772 Fredrik Carl Sinclair (* 17. Oktober 1723; † 11. Mai 1776) 1772–1776 Fredrik Vilhelm von Hessenstein (* 1735; † 1808) 1776–1791 Eric Ruuth (* 24. Oktober 1746; † 25. Mai 1820]] 1792–1796 Philip Julius Bernhard von Platen (* 14. März 1732; † 23. April 1805) 1796–1800 Hans Henric von Essen (* 26. September 1755; † 28. Juli 1824) 1800–1807 (1. Periode) Durch Frankreich besetzt 1807–1809 Hans Henric von Essen (* 26. September 1755; † 28. Juli 1824) 1809–1815 (2. Periode) Inhaltsverzeichnis
Historische Einordnung
Schweden griff erstmals 1628 mit einem Hilfskontingent bei der Verteidigung Stralsunds in den Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein. 1630 landeten schwedische Truppen auf den Inseln Rügen und Usedom und drängten bis zum Sommer 1631 die kaiserlichen Besatzungstruppen aus dem Herzogtum Pommern hinaus.
Im Stettiner Allianzvertrag vom 10. Juli 1630 zwischen Gustav II. Adolf und Bogislaw XIV. wurde das Verhältnis zwischen Schweden und Pommern geregelt. Seitdem residierten Legaten als ständige Vertreter der schwedischen Krone in Stettin.1637 starb der letzte Herzog von Pommern Bogislaw XIV. kinderlos. Im Frühjahr 1638 übernahmen die Schweden auch die Zivilverwaltung von den pommerschen Räten, die bis dahin als hinterlaßne pommersche Räte im Amt waren.
Anstelle eines Legaten wurde nun ein Generalgouverneur eingesetzt, dessen Amt vom jeweiligen schwedischen Oberbefehlshaber in Deutschland ausgeübt wurde. Ihm wurde bis zum Kriegsende jeweils ein Vizegouverneur für Vor- und Hinterpommern an die Seite gestellt. Als erster Generalgouverneur wurde der Feldmarschall Johan Banér im Jahr 1638 vom Kanzler Axel Oxenstierna (1583–1654), der die Regentschaft für die damals erst elfjährige Königin Christina von Schweden führte, in sein Amt berufen. Amtssitze waren fortan Wolgast und Stettin, erst 1720 – als Stettin an Preußen fiel – wieder Stralsund.
Im Ergebnis des Westfälischen Friedens (1648) fiel Hinterpommern an das Kurfürstentum Brandenburg und Vorpommern mit der Insel Rügen wurde unter schwedischer Herrschaft als immerwährendes und unmittelbares Reichslehen wieder Bestandteil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Das heißt, die schwedischen Könige regierten dort mit Titel und Rechten der vormaligen Herzöge aus dem Greifenhaus, waren somit deutsche Reichsfürsten und hatten einen Sitz im deutschen Reichstag. Schwedisch-Pommern – ab diesem Zeitpunkt auch Schwedisch-Vorpommern genannt – blieb also formal Teil des Deutschen Reiches und wurde nie ein schwedischer Landesteil. Amt und Funktionen des Generalgouverneurs wurden in der schwedisch-pommernschen Regierungsform von 1663 beschrieben, die sich im Wortlauf stark an der noch unter Bogislaw XIV. erlassenen Regimentsverfassung von 1634 anlehnte.
Im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674–1679) wurde Schwedisch-Pommern von 1678 bis 1679 durch brandenburgische Truppen besetzt, fiel aber im Ergebnis des Friedens von Saint-Germain (1679) wieder an Schweden. Im Großen Nordischen Krieg (1700–1721) war Schwedisch-Pommern mehrfach durch dänische, russische, sächsische und preußische Truppen besetzt. Am 23. Dezember 1715 musste Stralsund als letzte schwedische Festung aufgegeben werden. Bis zum Frieden von Stockholm (1720) stand das nördlich Vorpommern bis zur Peene unter dänischer[1], der übrige Teil unter preußischer Verwaltung. Durch diesen Friedensschluss erlangte Schweden aber den Teil Vorpommerns nördlich von Peene und Trebel, einschließlich der Insel Rügen, zurück.
Am 26. Juni 1806 wurde die pommersche Landesverfassung durch Gustav IV. Adolf außer Kraft gesetzt, die schwedische Verfassung sollte eingeführt und das schwedische Reichsgesetzbuch übernommen werden. Anlass war ein Streit mit den Landständen um die Errichtung einer pommerschen Landwehr. Eine gänzliche Herauslösung Schwedisch-Pommerns aus dem Deutschen Reich war mit dieser Maßnahme nicht beabsichtigt; aber dessen Existenz endete mit der Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. am 6. August 1806 ohnehin.
Von 1807 bis Anfang 1810 und noch einmal kurz 1812/13 war Schwedisch-Pommern von napoléonische Truppen besetzt. Hierdurch kamen die 1806 begonnenen Reformen des Rechtssystems nur zögerlich oder gar nicht mehr zum Tragen.
Im Ergebnis des Kieler Friedens (1814) trat Schweden seine Besitzung Schwedisch-Pommern an Dänemark ab, das dann durch den Wiener Kongress (1815) im Tausch gegen das Herzogtum Lauenburg zu Preußen gelangte.
Literatur
- Max Wilberg: Regententabellen - Eine Zusammenstellung der Herrscher von Ländern aller Erdteile bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Frankfurt/Oder 1906, S. 324, Nr. 535.
- Hans-Joachim Hacker: Pommern als Schauplatz schwedischer Politik. In: Hefte der Ernst-Moritz-Arndt-Gesellschaft, Bd. 10, Groß Schoritz 2006, S. 22–36, ISBN 3-931661-05-9
- Maren Lorenz: Das Rad der Gewalt. Militär und Zivilbevölkerung in Norddeutschland nach dem Dreißigjährigen Krieg (1650-1700), Böhlau: Köln 2007.
- Fritz Petrick: Das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Schwedens Deutsche Staaten. In: Hefte der Ernst-Moritz-Arndt-Gesellschaft, Bd. 10, Groß Schoritz 2006, S. 37–45, ISBN 3-931661-05-9
- Joachim Wächter: Die Verfassungsverhältnisse in Schwedisch-Vorpommern. In: Hefte der Ernst-Moritz-Arndt-Gesellschaft, Bd. 10, Groß Schoritz 2006, S. 46–52, ISBN 3-931661-05-9
Einzelnachweise
- ↑ Jens E. Olesen: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunalstätigkeit. In: Dirk Alvermann, Jürgen Regge (Hrsg): Justitia in Pommern. LIT-Verlag, Berlin-Hamburg-Münster 2004, ISBN 3-8258-8218-7, S. 111–132
Siehe auch
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