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151 Basisdaten Name: Attersee Straße Gesamtlänge: 39,5 km Bundesland: Oberösterreich Verlaufsrichtung: Nordost-Südwest VerlaufOberösterreich, Bezirk Vöcklabruck Wiener Straße 1 Lokalbahn Vöcklabruck - Kammer-Schörfling Lenzing Lokalbahn Vöcklabruck - Kammer-Schörfling Lokalbahn Vöcklabruck - Kammer-Schörfling A 1 Schörfling am Attersee (234) Seewalchen A 1 E 55 E 60 Seewalchen am Attersee 152 Attersee am Attersee Nußdorf am Attersee Unterach am Attersee 152 Mondsee 154 Die Attersee Straße (B 151) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie verläuft auf einer Länge von 39,5 km durch das Salzkammergut. Die Attersee Straße beginnt in Timelkam an der Wiener Straße (B 1) und führt entlang des Westufers des Attersees und des Nordufers des Mondsees bis zur Gemeinde Mondsee.
Geschichte
Die 25,8 km lange Atterseer Bezirksstraße begann in Timelkam und endete in Weißenbach am östlichen Ufer des Attersees. Seit 1932 wird jedoch die Straße am westlichen Ufer des Attersees als Atterseestraße bezeichnet. In Unterach mündete sie in die Mondseestraße. [1]
Nach dem Anschluss Österreichs wurde das oberösterreichische Straßennetz nach reichsdeutschem Vorbild neu geordnet. Die Straße zwischen Attersee und Schörfling wurde am 1. April 1940 zur Landstraße I. Ordnung erklärt und als L.I.O. 12 bezeichnet.[2]
Die Attersee Straße gehört seit dem 1. April 1948 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich. Sie führte von Mondsee aus weiter über Thalgau bis Hof. [3] Seit dem 1. Dezember 1973 endet die Attersee Straße in Mondsee, der ehemalige Streckenabschnitt zwischen Mondsee und Hof wurde zur Landesstraße abgestuft. [4]
Quellen
- ↑ Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1931, betreffend die Neubenennung der wichtigeren öffentlichen Straßen in Oberösterreich, ausgenommen die Bundesstraßen. LGBl. Nr. 15/1932.
- ↑ Festlegung des Netzes der Landstraßen I. Ordnung im Reichsgau Oberdonau. Veröffentlicht im Verordnungs- und Amtsblatt des Reichsgaus Oberdonau.
- ↑ Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis A.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 25. April 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Oberösterreich, BGBl. Nr. 292/1974.
Die Attersee Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.
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