- Schwesterpartei
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Als Schwesterpartei werden vor allem im konservativen und liberalen Lager voneinander unabhängige Parteien gleicher oder ähnlicher politischer Gesinnung und Zielsetzung bezeichnet. Dabei sind dem Typ nach nationale und internationale Schwesterparteien zu unterscheiden.
Eine nationale Schwesterpartei besitzt Eigenständigkeit, die zumeist regionaler Art ist. Schwesterparteien stehen im Allgemeinen gleichberechtigt im politischen Alltag und sind in einer Fraktionsgemeinschaft organisiert. Kleinere Krisen und Streitigkeiten um politische Lösungsansätze sind aufgrund der getrennten Organisation mit jeweils eigenen Vorsitzenden, Grundsatzprogrammen und Parteitagen dabei nie ausgeschlossen. Beispiele für nationale Schwesterparteien sind CDU und CSU in der Bundesrepublik Deutschland und BVP und Zentrumspartei in der Weimarer Republik.
Internationale Schwesterparteien hingegen haben zumeist nur lose organisatorische Verbindungen über die nationalen Grenzen hinweg, die sich hauptsächlich aus den ideologischen Gemeinsamkeiten entwickelt haben. Bereits die erste sozialistische Internationale von 1864 kann man als solchen Zusammenschluss internationaler Schwesterparteien sehen. Es folgten u. a. die Liberale Internationale 1947 und die Christlich-Demokratische Weltunion 1961. Auf europäischer Ebene kam es im Vorfeld der ersten Direktwahlen zum Europaparlament zur Bildung von Parteienföderationen, siehe Europäische politische Partei. Organisatorischen Kern bilden heute die eingerichteten Parteisekretariate, zumeist in Brüssel oder Straßburg beheimatet, sowie die jeweiligen Fraktionen im Europaparlament, siehe Fraktion im Europäischen Parlament.
Kategorie:- Parteityp
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