- Fraktionsgemeinschaft
-
Als Fraktionsgemeinschaft bezeichnet man die Organisationsform einer Fraktion im Parlament, bei der voneinander unabhängige Parteien sich mit ihren Abgeordneten zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen. Der Zweck einer solchen parteiübergreifenden Fraktion ist die gemeinsame Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele.
Im Deutschen Bundestag ist dies derzeit nur bei den Abgeordneten von CDU und CSU der Fall, sie schließen sich zur CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen. Der Zusammenschluss von CDU und CSU zur CDU/CSU-Fraktionsgemeinschaft ist gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ohne Zustimmung des Bundestages deshalb möglich, weil die Parteien nicht im Wahlgebiet konkurrieren. Die CSU tritt nur in Bayern an, die CDU nur im restlichen Bundesgebiet. Sie treten im Wahlkampf, etwa bei Talkshows, als getrennte Parteien mit zwei eigenen Kandidaten auf und haben eigene Listen auf dem Stimmzettel.
Ebenso bildeten die Parteien Linkspartei.PDS und WASG nach der Wahl zum Bundestag 2005 eine Fraktionsgemeinschaft, die aber nach der Neubildung beider Parteien zur Partei Die Linke am 16. Juni 2007 aufgelöst wurde.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Bis 1969 mussten sich Fraktionsgemeinschaften ihre Gemeinschaft nach jeder Wahl vom Bundestag genehmigen lassen. Die Regelung, dass Parteien, die nicht in den Bundesländern miteinander konkurrieren, eine Fraktionsgemeinschaft bilden können, gibt es seit 1969 auf Betreiben der Unionsparteien.[1]
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Fraktionsgemeinschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Fraktionsvertrag (PDF, 3 S.) Vereinbarung über die Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU
Einzelnachweise
- ↑ Sebastian Fischer: Scharmützel um CDU/CSU-Fraktion: Union wappnet sich für SPD-Sitz-Trick. In: Spiegel online. 9. August 2009, abgerufen am 14. September 2009.
Wikimedia Foundation.