- Sichteinlagen
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Sichteinlagen sind Einlagen bei Kreditinstituten, über die 'bei Sicht' unbeschränkt verfügt werden kann. Das heißt, es gibt für Sichteinlagen keine Kündigungsfristen, sie sind (bank-) täglich verfügbar. Auch Einlagen mit einer Kündigungsfrist von weniger als einem Monat oder einer Laufzeit unter 30 Tagen werden als Sichteinlagen bezeichnet.
Die Bedeutung von Sichteinlagen ist hoch, da über sie der Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Über Konten mit Sichteinlagen (Kontokorrent- oder Girokonto) kann in der Regel mittels Überweisungen, Schecks, Barverfügungen und gegebenenfalls auch Wechseln verfügt werden.
Für Kreditinstitute bedeuten Sichteinlagen hohe Kosten und vorrangig wenig Ertrag, da die Gelder nur für kurzfristige Kredite ausgeliehen werden dürfen. Allerdings bildet sich ein gewisser "Bodensatz" von Sichteinlagen, die erfahrungsgemäß nicht zur Auszahlung verlangt werden, welcher somit auch für die mittel- und langfristige Kreditvergabe verwendet werden kann. Weiterhin wird das Kontokorrentkonto oft für die Begründung einer Kundenbeziehung benötigt.
Sichteinlagen sind oft nicht oder nur sehr gering verzinst.
Auch Banken halten Sichteinlagen bei anderen Banken und bei den Zentralbanken (z. B. EZB bzw. Bundesbank). Im Rahmen der Mindestreserve ist es meist verpflichtend, bei der Zentralbank Geld zu halten.
Gemeinsam mit dem Bargeld und den Kassenbeständen der Kreditinstitute bilden sie die Geldmenge M1, da mit Sichteinlagen direkte Bezahlungen vorgenommen werden können wie mit normalem Geld. Andererseits können Sichteinlagen auch als ein Guthaben aufgefasst werden, das man entweder durch eine Auszahlung in Bargeld oder eine Überweisung als tatsächliches Geld aktivieren kann, denn für Überweisungen ist immer eine Übertragung von Zentralbankgeld von Bank A zu Bank B notwendig.
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