Sporthochseeschifferschein

Sporthochseeschifferschein
Der SHS

Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist einer der amtlicher Sportschifferscheine zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich weltweite Fahrt vorgeschrieben. Man benötigt ihn also, wenn man die küstennahen Gewässer (s. Abschnitt Sportseeschifferschein) verlässt. Zusätzlich sind bei weltweiter, gewerblicher Fahrt weitere Besatzungserfordernisse vorgeschrieben. Diese ergeben sich erneut aus der Anlage 4 zur SeeSpbootV. Im privaten Bereich ist der Erwerb freiwillig. Es gibt keine besonderen Besatzungserfordernisse.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen und Erwerb

  • Allgemein
    • Lebensalter mindestens 18 Jahre
    • Besitz des Sportseeschifferscheines
    • Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht). Die Prüfung darf bereits bei Nachweis von 500 Seemeilen abgelegt werden, die Scheinausstellung erfolgt dann bei Nachweis der noch fehlenden Meilen.
  • Prüfung
    • Theorie: Navigation (vor allem astronomische Navigation), Schifffahrtsrecht (u. a. internationales Seerecht), Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme)
    • Praxis: Handhabung des Sextanten (ca. 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung)
    • Mündliche Prüfung: Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten). Dieser Prüfungsteil ist noch sehr neu und der DSV noch dabei, Erfahrungen zu sammeln.

Der SHS entspricht im Grundsatz dem britischen Yachtmaster Ocean.

Gültigkeit

Der SHS ist uneingeschränkt gültig für Sportboote in weltweiter Fahrt, unabhängig von Länge, Verdrängung, Crewgröße, Motorisierung oder Besegelung. Da es sich um ein Sportboot handeln muss, ist die Crewgröße jedoch auf 12 Personen beschränkt. Ist das Schiff für mehr als 12 Personen zugelassen, handelt es sich nicht mehr um ein Sportboot,[1] so dass die für Sportboote vorgesehenen Befähigungszeugnisse keine Gültigkeit mehr haben. Gegebenenfalls ist bei mehr zahlenden Gästen das Patent als Kapitän für große Fahrt erforderlich.

Zusatzeintrag Traditionsschiffer

Im SHS kann der Zusatzeintrag Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen oder Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen vermerkt sein (sogenannter Traditionsschifferschein). Dieser Befähigungsnachweis ist gültig für Traditionsschiffe mit einer Länge über 25 und unter 55 Metern. Die Besatzung darf 25 Personen übersteigen.

Internationales Zertifikat

Alle Sportschifferscheine beinhalten das Internationales Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen International Certificate of Competence. Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen. Die Führerscheine wurden hierzu um eine dritte Innenseite erweitert.

Literatur (SHS)

  • Damm, Irminger, Schultz, Wand: Sporthochseeschifferschein. Delius Klasing, Bielefeld 2006. ISBN 3-7688-1820-9
  • Kumm, Lübbers, Schultz: Sporthochseeschifferschein. Delius Klasing, Bielefeld 2006. ISBN 3-7688-0809-2

Einzelnachweise

  1. § 2 SeeSportbootV

Weblinks


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