Radarpatent

Radarpatent

Das Radarpatent (auch Radarschifferpatent oder Radarschifferzeugnis genannt) ist ein europaweit gültiges Zeugnis. Es ist Voraussetzung für das Führen von Binnenschiffen oder Sportbooten bei verminderter Sicht (unsichtigem Wetter) oder Dunkelheit mit Hilfe eines Radargerätes.

Voraussetzungen

Der Bewerber muss volljährig und Inhaber eines Schifferpatentes (z. B. des Sportschifferzeugnis E, des Sportpatents oder des Sportbootführerscheins Binnen) und eines Funkzeugnisses (z B. des Funkzeugnis UBI) sein.[1]

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten (RadarPatV), § 2.01

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