Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung berechtigt den Inhaber zum Erwerb, Umgang und Beförderung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2. Voraussetzung zum Erwerb des FKN ist ein Sportbootführerschein.

Inhaltsverzeichnis

Erwerb

Um den FKN zu bekommen, muss eine Prüfung beim Deutschen Segler-Verband oder Deutschen Motoryachtverband abgelegt werden. Der Bewerber muss am Tag der Prüfung mindestens 16 Jahre alt und in Besitz eines Sportbootführerschein See, des Sportbootführerschein Binnen oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen sein.[1][2][3]

Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Dazu gehört:

  • Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Rauchsignal (orange/Dose)
  • Signalgeber mit Magazin oder Trommel
  • den richtige Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln

Die Prüfung wird häufig zusammen mit der Prüfung für den Sportbootführerschein See abgenommen. Die Prüfung kann allerdings auch zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Bestehen der Prüfung für den Sportbootführerschen See abgelegt werden.

Segelschulen bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Ein Kurs kostet mit Prüfungsgebühr etwa 70 €[4]

Zertifikat

Bescheinigung im Sportbootführerschein-See (alt)

Früher wurde der Befähigungsnachweis nur mit einem Stempel im Sportbootführerschein bestätigt. Heute wird nach bestandenen Prüfung ein eigenes Zertifikat (siehe oben) ausgehändigt.

Befähigung

Der FKN befähigt den Besitzer zum Erwerb, Umgang und Beförderung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2. Die Unterklasse T2 unterscheidet sich insofern zu der Unterklasse T1 als das es keine Beschränkungen für die Abbrennzeit oder die Satzmenge gibt.[5]

Der FKN berechtigt auch zur Charterung einer Yacht, auf welcher sich eine Signalwaffe befindet. Der Vercharterer muss die Waffenbesitzkarte dem Charterer beim Chartern übergeben.

Zum Erwerb und Besitz einer Signalwaffe ist zusätzlich der Besitz einer Waffenbesitzkarte (Deutschland) vorausgesetzt. Voraussetzung für den Erhalt der Waffenbesitzkarte ist der Besitz des SKN und der Nachweis der Bedürftigkeit. Diese liegt normalerweise vor, wenn jemand ein Boot oder Schiff besitzt. Zusätzlich muss ein Sachkundenachweis erbracht werden; der FKN reicht als Sachkundenachweis nicht aus. Dafür muss die Prüfung zum Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht abgelegt werden.[6] Daher wird der Fachkundenachweis gelegentlich auch als kleiner und der Sachkundenachweis als großer Pyroschein bezeichnet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vorausgesetzte Scheine für den FKN
  2. Infos für die Voraussetzung für den FKN
  3. Infos über die Zulassungsvoraussetzungen für den FKN
  4. Infos zum FKN auf der Seite einer Segelschule
  5. Informationen zu den Unterklassen T1 und T2
  6. Informationen zum Sachkundenachweis

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