- Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel
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Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN) ist der neben der Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Erwerb
Um den SKN zu erhalten, muss eine Prüfung bei einer zuständigen Stelle abgelegt werden. Der Bewerber muss mindesten 18 Jahre alt sein.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 30 Fragen aus einem Katalog von 120 Fragen zu Themen der Gesetzeskunde aus dem Waffen-, Straf-, Sprengstoff- und Seeverkehrsrecht sowie Gerätekunde zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung der Seenotsignalpistole im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen.[1]
Zertifikat
Nach bestandener Prüfung wird ein Ausweis ausgehändigt.
Befähigung
Der Sachkundenachweis weist nach, dass der Inhaber die entsprechende Sachkunde zum sicheren Umgang mit einer Signalpistole hat.
Der Nachweis berechtigt jedoch nicht zum Erwerb von einer Signalpistole oder der zugehörigen Munition. Dafür ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
Um als Skipper eine Waffenbesitzkarte von der örtlichen zuständigen Behörde zu bekommen, muss der Bewerber drei Voraussetzungen erfüllen:
- Bedürfnis. Ein Bedürfnis liegt vor, wenn der Bewerber im Besitz eines seegängigen Sportbootes ist oder durch Charterverträge nachweisen kann, dass er häufig Sportboote chartert, auf denen keine Signalpistole vorhanden ist.
- Zuverlässigkeit. Die Zuverlässigkeit wird von den Behörden geprüft; gleiche Voraussetzungen wie beim kleinen Waffenschein; Verfahren wie beim erweiterten Führungszeugnis.
- Sachkunde. Der Bewerber muss die nötige Sachkunde nachweisen, der SKN ist dafür geeignet. Nicht geeignet dafür ist der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN).
Einzelnachweise
Weblinks
Sportbootführerschein Binnen – SBF Binnen | Sportbootführerschein See – SBF See | SKS – Sportküstenschifferschein | SSS – Sportseeschifferschein | SHS – Sporthochseeschifferschein | UBI – UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk | SRC – Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis | LRC – Allgemeines Funkbetriebszeugnis | FKN – Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel | SKN – Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel | TSS – Traditionsschifferschein | BSP – Bodenseeschifferpatent | Sportschifferzeugnis | Sportpatent | Radarpatent
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