Sportseeschifferschein

Sportseeschifferschein

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist einer der deutschen amtlichen Sportschifferscheine. Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen gewerblich genutzter Sportboote im vorgesehenen Fahrtbereich erforderlich.[1] Die genauen Besatzungsvorschriften ergeben sich, wie auch beim SKS, aus der Anlage 4 der SeeSpbootV und hängen unter anderem von Größe des Schiffes und Dauer der täglichen Fahrt ab. Im Falle der nichtgewerblichen Nutzung eines Sportbootes ist der Schein freiwillig.

Hiervon zu unterscheiden ist die Führung von Traditionsschiffen. Die dort geltenden Besatzungsvorschriften wurden nicht geändert. Daher ist der Sportseeschifferschein weiterhin für die Fahrt in küstennahen Gewässer mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung vorgeschrieben. Der SKS reicht – auch in Küstengewässern – nicht aus.[2]

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen und Erwerb

  • Allgemein
    • Lebensalter mindestens 16 Jahre
    • Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern nach Erwerb des Sportbootführerscheins See als Wachführer oder dessen Vertreter, davon vor der theoretischen Prüfung mindestens 500 Seemeilen.
    • Alternativ: Nachweis über mindestens 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des DSV-BR-Scheins oder des SKS, wobei die 700 Seemeilen erst bei der praktischen Prüfung nachgewiesen werden müssen.
  • Prüfungen
    • Theorie: Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
    • Praxis: Manöver, Radar, Seemannschaft u. a.

Der Prüfungsstoff des SSS ist nochmals deutlich umfangreicher als der des SKS.

Es findet eine theoretische Prüfung statt, bei der keinerlei Fragen vorher bekannt sind. Der Prüfling kann prinzipiell aus nahezu allen Bereichen des Schifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Navigation (außer astronomischer Navigation) und der Wetterkunde geprüft werden. Da die Prüfung sehr umfangreich und die Vorbereitung entsprechend zeitaufwändig sind, werden die theoretischen Teilprüfungen oft an verschiedenen Terminen abgelegt. Die vier einzelnen Teilprüfungen decken die Schwerpunkte Wetter, Recht, Navigation und Seemannschaft ab. Auch die wiederum auf einer seegängigen Yacht durchgeführte praktische Prüfung ist deutlich umfangreicher als die des SKS und umfasst neben dem Umgang mit dem Schiff auch Radar-Kenntnisse, Seemannschaft, Crewführung, Yachttechnik usw. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 36 Monate liegen. Auch der SSS ist alternativ in einer Variante nur unter Motor ausstellbar.

Zusatzeintrag Traditionsschiffer

Im SSS kann der Zusatzeintrag Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen oder Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen vermerkt sein (sogenannter Traditionsschifferschein). Dieser Befähigungsnachweis ist gültig für Traditionsschiffe mit einer Länge über 15 und unter 25 Metern. Die Besatzung darf 25 Personen übersteigen.

Vergleichbare Scheine anderer Länder

Internationales Zertifikat

Alle Sportschifferscheine beinhalten das Internationales Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen International Certificate of Competence. Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen. Die Führerscheine wurden hierzu um eine dritte Innenseite erweitert.

Literatur (SSS)

  • Dietrich von Haeften, Harald Schultz: Sportseeschifferschein. Delius Klasing, Bielefeld 2006. ISBN 3-7688-1165-4

Einzelnachweise

  1. § 15 SeeSpbootV
  2. Anlage 4 SportSeeSchV
  3. Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten auf See
  4. http://www.rya.org.uk/coursestraining/exams/Pages/Yachtmasteroffshore.aspx

Weblinks


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