- Stabilisiertes De-facto-Regime
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Als De-facto-Regime wird in den Rechts- und Politikwissenschaften ein Herrschaftsverband bezeichnet, der durch die faktische und dauerhafte hoheitsförmige Gewalt einer aufständischen Gruppe oder Partei einen Grad an Stabilität erreicht hat, der dem eines Staates gleich kommt, dem jedoch weitgehende internationale Anerkennung aus unterschiedlichen Gründen verweigert wird. Die Merkmale eines Staates sind nach der Drei-Elemente-Lehre Georg Jellineks das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt. Die Anerkennung, die teilweise als viertes Element aufgeführt wird, hat nach der herrschenden Meinung keine konstituierende, sondern nur deklaratorische Wirkung.
Verschiedentlich wird angeführt, eine Anerkennung eines stabilisierten De-facto-Regimes bedeute eine unzulässige Einmischung in die Angelegenheiten des Staates, auf dessen bisher anerkanntem Gebiet sich das De-facto-Regime befindet. Dagegen wird eingewandt, dass sich das Staatswesen dieses Staates gar nicht mehr auf das Gebiet des anzuerkennenden Staates erstrecke.
Die Anerkennung eines De-facto-Regimes de jure ist keine Voraussetzung für seine Staatlichkeit. Das Fehlen der Anerkennung berührt folglich seinen völkerrechtlichen Status als Staat nicht, sondern bedeutet allein eine faktische Einschränkung der außenpolitischen Handlungsspielräume.
Gründe für die Nichtanerkennung sind zumeist politischer oder wirtschaftlicher Natur. So führt die weltweit überwiegend akzeptierte Ein-China-Politik der Volksrepublik China dazu, dass der Republik China die Anerkennung seit 1972 entzogen wurde, obwohl diese de facto weitgehend zweifelsfrei einen eigenständigen Staat darstellt. Der Status Taiwans ist bis heute ungeklärt und spiegelt sich im Taiwan-Konflikt wider.
Beispiele
Folgende Herrschaftsverbände werden verschiedentlich als Beispiele für De-facto-Regime genannt:
- Abchasien wird von den Vereinten Nationen als Teil Georgiens betrachtet und nur von Russland und Nicaragua als unabhängig anerkannt.
- Bergkarabach wird von den Vereinten Nationen als Teil Aserbaidschans betrachtet.
- Die Republik China auf der Insel Taiwan wird von den Vereinten Nationen nicht anerkannt, unterhält aber mit 23 international anerkannten Staaten diplomatische Beziehungen.
- Kosovo wird mittlerweile von 57 UN-Mitgliedstaaten offiziell anerkannt, nicht aber vom bisherigen Mutterland Serbien. Die Vereinten Nationen betrachten das Kosovo weiterhin als Teil Serbiens.
- Die Türkische Republik Nordzypern wird von den Vereinten Nationen als Teil der Republik Zypern betrachtet und nur von der Türkei als unabhängig anerkannt.
- Somaliland wird von den Vereinten Nationen als Teil Somalias betrachtet.
- Südossetien wird von den Vereinten Nationen als Teil Georgiens betrachtet und nur von Russland und Nicaragua als unabhängig anerkannt.
- Transnistrien wird von den Vereinten Nationen als Teil Moldawiens betrachtet und von keinem Staat als unabhängig anerkannt.
Siehe auch
- Konvention von Montevideo
- Liste der von den Vereinten Nationen nicht als selbständige Staaten anerkannten Gebiete
- Gemeinschaft nicht anerkannter Staaten
Literatur
- Jochen Abraham Frowein: Das de-facto-Regime im Völkerrecht. Eine Untersuchung zur Rechtsstellung „nichtanerkannter Staaten“ und ähnlicher Gebilde. Carl Heymanns, Köln 1968.
- Noelle Quénivet: Konstituierung staatsähnlicher Gebilde? Fallbeispiele aus der ehemaligen Sowjetunion. In: Volker Epping, Hans-Joachim Heintze (Hrsg.): Wiederherstellung staatlicher Strukturen in Nach-Konflikt-Situationen. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1195-3, S. 139–169.
- Michael Schoiswohl: Status and (Human Rights) Obligations of Non-Recognized De Facto Regimes in International Law. The Case of „Somaliland“. Martinus Nijhoff, Leiden 2004, ISBN 90-04-13655-X.
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