Standardansatz

Standardansatz

Der Standardansatz (STA) ist ein Verfahren zur Ermittlung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken von Kreditinstituten im Rahmen von Basel II. In Deutschland sind die Regeln in der Solvabilitätsverordnung (§§ 272 bis 276) umgesetzt. Alternative Verfahren sind der Basisindikatoransatz und der Advanced Measurement Approach.

Die Idee des Standardansatzes ist es, die Geschäftstätigkeit nach acht in der Solvabilitätsverordnung vorgegebenen Geschäftsfeldern aufzuteilen. Für jedes der vergangenen drei Jahre wird ein Teilanrechnungsbetrag ermittelt, in dem die Bruttoerträge der einzelnen Geschäftsfelder mit dem jeweiligen in der Solvabilitätsverordnung vorgegebenen sog. Beta-Faktor multipliziert und dann aufaddiert werden:


T = \Sigma^8_{j=1}\beta_{j} \cdot GI_j
  • T: Teilanrechnungsbetrag
  • β : Betafaktor
  • GI: Bruttoertrag


Die Eigenkapitalunterlegung ist dann der Mittelwert dieser drei Teilanrechnungsbeträge, wobei negative Werte durch Null ersetzt werden.

Die Geschäftsfelder und ihre zugehörigen Betafaktoren β sind hierbei (§ 273 Abs. 4 SolvV):

Unternehmensfinanzierung und -beratung 18 %
Handel 18 %
Zahlungsverkehr und Abwicklung 18 %
Depot- und Treuhandgeschäft 15 %
Firmenkundengeschäft 15 %
Privatkundengeschäft 12 %
Vermögensverwaltung 12 %
Wertpapierprovisionsgeschäft 12 %


Der alternative Standardansatz erlaubt unter bestimmten Bedingungen, für die Geschäftsfelder Firmenkundengeschäft und Privatkundengeschäft statt des oben genannten Indikator Bruttoertrag den alternativen Indikator Kreditvolumen zu verwenden, der bei der Ermittlung der Teilanrechnungsbeträge mit dem Faktor 3,5 % zu multiplizieren ist.

Die Verwendung des Standardansatzes ist der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Voraussetzung für die Verwendung ist die Erfüllung einiger qualitativer Anforderungen an das Management operationeller Risiken. Der Verwendung des alternativen Standardansatzes muss die BaFin zustimmen.

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