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Die Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken sind Teil der "ersten Säule" von Basel II. Sie regeln die Menge an Eigenkapital, die Banken in Abhängigkeit vom Risiko der Kredite vorhalten müssen.
Dabei werden differenziertere Verfahren für die Risikogewichtung vorgeschlagen, welche das Risiko des Kredites berücksichtigen. Banken können zukünftig zwischen folgenden Ansätzen wählen:
- Standardansatz mit diskreten Risikogewichten (KSA)
- einfacher IRB-Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) mit stetigen Risikogewichten
- fortgeschrittener IRB-Ansatz
Je nach Anwendung des Ansatzes werden unterschiedliche Risikogewichte (im Grundsatz 1 auch: Bonitätsgewichtungsfaktoren) angesetzt, welche auf Basis unterschiedlicher externer bzw. interner Ratings ermittelt werden. Durch Basel II werden Instrumente, die die Kreditausfallrisiken mindern umfassend berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Kreditrisiko-Standardansatz (KSA)
Im Kreditrisiko-Standardansatz sind diskrete Risikogewichte (0, 10, 20, 50, 100, 150%), die von externen Ratings der Kreditnehmer abhängen, anzuwenden.
- Staaten und Zentralbanken: Hier wird das Länderrating oder Länderklassifizierungen von Exportkreditagenturen herangezogen
- Banken, Wertpapierfirmen und öffentlichen Stellen: Banken erhalten ein um eine Stufe höheres Risikogewicht als das entsprechende Land oder das anzuwendendenes Risikogewicht beruht auf der Rating-Klassifizierung der jeweiligen Bank
- Unternehmen: Forderungen an Nichtbanken sind abhängig vom Rating des Unternehmens; liegt ein solches nicht vor so gilt ein Risikogewicht von 100%
- Forderungen im regulatorischen Retail-Portfolio: Risikogewicht pauschal 75 %
- Hypothekarkredite: Risikogewicht 50% (35% für durch Wohnimmobilien besicherte Forderungen an Privatpersonen)
- Eigenkapitalbeteiligungen: Risikogewicht 100%
- andere Bilanzaktiva, die nicht zum Handelsbuch gehören: Risikogewicht 100%
LGD (Loss Given Default)
Im Standardansatz werden Sicherheiten durch Minderung des Risikogewichtes berücksichtigt.
PD (Probability of Default): Zuordnung zu Ratingklasse mit durchschnittlicher Ausfallwahrscheinlichkeit.
Besicherung
nur finanzielle Sicherheiten
Berücksichtigung der Laufzeit
Die Laufzeit wird bei der Eigenmittelunterlegung im Standardansatz nicht berücksichtigt.
Kreditrisikominderung
Um das Kreditrisiko zu vermindern, können sich Kreditinstitute beispielsweise Nettingvereinbarungen bedienen. Weiterhin wirken sich finanzielle Sicherheiten mindernd auf den Exposure sowie auf das Risikogewicht aus während Kreditderivate lediglich die Risikogewichte beeinflussen.
IRB-Ansatz
Mit der Anwendung des internen Rating-Ansatzes (Internal Ratings Based Approach) wird die Eigenmittelunterlegung nach interner Bonitätseinschätzung festgelegt. Dabei werden kreditnehmerspezifische und kreditspezifische Merkmale berücksichtigt. Die Ratings müssen von einer unabhängigen Instanz vorgenommen werden.
Im IRB-Ansatz ist eine stetige Risikogewichtungsfunktion anzuwenden, die von vier Risikoparametern abhängt. Im Basisansatz ist nur die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), im fortgeschrittenen Ansatz sind zusätzlich Verlustquote bei Ausfall (LGD), ausfallgefährdeter Betrag (EAD) und effektive Laufzeit (M) auf Basis interner Ratings zu schätzen.
Für die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten bieten sich folgende Faktoren an:
- Heranziehen interner Daten über die Ausfallerfahrungen in der Vergangenheit
- Verbindung der Rating-Klassen des internen Systems mit Rating-Kategorien von Rating-Agenturen.
- Verwendung statistischer Modelle mit unmittelbarer Zuordnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Die IRB-Formel lautet:
PD: VaR pro Einheit Exposure und pro Einheit (EH) LGD, Ausfallwahrscheinlichkeit auf ein Jahr.
Assetklassen im IRB-Ansatz
- Staaten und Zentralbanken
- Banken und Wertpapierfirmen
- Forderungen an Unternehmen
Mindestanforderungen für interne Ratings
Kreditspezifische Faktoren sind maßgeblich für die Schätzung des LGD. Diese werden in den IRB-Ansätzen unterschiedlich berücksichtigt. Im fortgeschrittenen Ansatz werden auch kreditnehmerspezifische Aspekte berücksichtigt. Beim Retail-Portfolio werden die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD, Probability of Default) und der Exposure at Default (EAD) institutsintern bestimmt. Bei Verzug der Zahlungen kommen diese Positionen in einen gesonderten Pool.
Kreditrisikominderung im IRB-Ansatz
Auch beim IRB-Ansatz mindern Nettingvereinbarungen den Exposure, Sicherheiten den Loss Given Default und Kreditderivate bzw. Garantien den Value at Risk (PD) und können im fortgeschrittenen Ansatz den LGD mindern.
IRB-Basisansatz
Beim IRB-Basisansatz werden individuelle Risikogewichte gewählt. Es müssen Mindestanforderungen erfüllt werden, beispielsweise die Datenhistorie belegt oder ein sog. "use test" gemacht werden. Es wird ein stetiges Risikogewicht auf der Basis intern ermittelter Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Alle Parameter werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Bestimmung von Risikogewichten folgt einem weitgehend einheitlichen Schema, wobei die einzelnen Komponenten multiplikativ verknüpft sind.
LGD im Basisansatz
Standardwert 45% für unbesicherte Forderungen, 75% für nachrangige Forderungen.
Besicherung
Besicherung ist möglich mit finanziellen Sicherheiten und marktgängigen physischen Sicherheiten.
Berücksichtigung der Laufzeit
Es wird eine durchschnittliche effektive Laufzeit von 2,5 Jahren angenommen.
IRB-fortgeschrittener Ansatz
Hier müssen erweiterte Mindestanforderungen erfüllt werden. Es wird ein stetiges Risikogewicht auf der Basis der intern ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote, dem Exposure at Default und der Laufzeit ermittelt. Es handelt sich dabei um interne Ratings.
Wichtig ist, dass für alle Positionen nur ein einheitlicher Ansatz zu wählen ist. Es besteht ein Anreiz, ein fortgeschritteneres Verfahren zu wählen. Denn hier gelten geringere Unterlegungssätze.
LGD
LGD im fortgeschrittenen Ansatz wird individuell geschätzt.
Besicherung
Sicherheiten nicht begrenzt. Kreditrisikominderung, Netting auf Risikoaktiva.
Laufzeit
Die Berechnung der effektiven Restlaufzeit durch die Bank ist möglich. Es sind die Untergrenzen 1 Jahr und als Obergrenze 5 Jahre vorgeschrieben.
Auswirkungen und Relevanz
Banken können durch die Nutzung der aufwendigeren Risikomessung gemäß der Eigenkapitalvorschriften nach Basel II ihre Kapitalanforderungen deutlich senken. Dagegen führt eine Anwendung des Standardansatzes zu einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen im Vergleich zu Grundsatz 1.
Kredite an den Mittelstand
Die Eigenkapitalvorschriften von Basel II haben insbesondere Kritik vom deutschen Mittelstand hervorgerufen. Grund ist die Vermutung, dass Kredite an den Mittelstand teurer würden. Dagegen hat Basel II ambivalente Effekte:
Kredite werden teurer:
- da es im Mittelstand mehr Kreditnehmer mit "schlechten" als mit "guten" Ratings gibt. Gründe können
- geringere Eigenkapitalausstattung,
- fehlende Diversifikation,
- fehlende Nachfolgeregelung oder
- keine schriftlich fixierte Unternehmensstrategie sein.
- da bestimmte Banken Basel II "als Vorwand" für eine stärker risikoorientierte Konditionensetzung (v.a. Zinserhöhung für schlechte Bonitäten) verwenden werden.
- da möglicherweise erhöhte Betriebskosten (Risikomanagement, Informationstechnologie etc.) an die Kunden weitergegeben werden.
Kredite werden billiger:
- da nach Basel II (im Gegensatz zu Basel I) auch (in zunehmendem Maße) Absicherungstechniken berücksichtigt werden sollen.
- da ein großer Teil von ihnen als "Retail-Exposures" qualifiziert werden könnte und für diese eine niedrigere Risikogewichtung als für "Corporate Exposures" vorgesehen ist.
Vorgehensweise zur Ermittlung der Eigenkapital-Anforderungen
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