- Söhne Noahs
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Als Noachidische Gebote (auch Noachitische Gebote und veraltet Noachische Gebote) werden im Judentum sieben Gebote bezeichnet, die für alle Menschen Geltung haben sollen. Nichtjuden, die diese einhalten, können als „Gerechte“ (Zaddik) „Anteil an der kommenden Welt“ erhalten, weswegen das Judentum keine Notwendigkeit der Mission Andersglaubender lehrt.
Die Lehre von den Noachidischen Geboten geht zurück auf die Noachgeschichte in der Torah und Auslegungen im Talmud.
Als Rückübersetzung aus dem Englischen wird teilweise auch von Noachidischen Gesetzen gesprochen. Da sich der Begriff jedoch aus hebr. Mitzwa = Gebot ableitet, hat sich dies in der deutschsprachigen Literatur nicht durchgesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Etymologie
Der vorjüdische Noach lebte nach biblischer Überlieferung ungefähr in der zehnten (die genaue Anzahl wird nicht genannt) Generation nach Adam. Er, seine Frau, seine drei Söhne und deren Frauen waren nach dem Bericht im 1. Buch Mose die einzigen Überlebenden der Sintflut, womit sie zu Stammeltern der gesamten Menschheit wurden. Nachdem Noach Gott für seine Rettung ein Dankopfer dargebracht hatte, trifft dieser mit ihm eine Vereinbarung: Es soll keine weitere Flut diesen Ausmaßes mehr über die Erde kommen – aber Noach und seine Nachkommen sollen sich an einige Regeln halten. Als Zeichen dieses Bündnisses steht der Regenbogen.
Die Gebote
Gemäß dem Talmud gelten die Noachidischen Gebote als allgemeines religiöses und ethisches Recht für alle Menschen, unabhängig von jeder Religion oder staatlichen Ordnung. Im Gegensatz dazu stehen die Gebote der Tora, die speziell Angehörige des jüdischen Volkes betreffen.
Eine Liste der sieben Noachidischen Gebote findet sich im Talmudtraktat Sanhedrin 13, aber auch in der Tora werden sie teils genannt und teils angedeutet (Gen 9,1-13 LUT).
Im Talmudtraktat Sanhedrin 56a/b werden die folgenden sieben noachidischen Gebote definiert:
- Verbot von Mord
- Verbot von Diebstahl
- Verbot von Götzenanbetung
- Verbot von Unzucht
- Verbot der Brutalität gegen Tiere
- Verbot von Gotteslästerung
- Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtsprinzips
Im Judentum wird jeder, der diese sieben Gebote akzeptiert und sich an sie hält, als Zaddik (Gerechter/Rechtschaffener) angesehen – es bedarf dazu keines besonderen Rituals. Die Organisation von Menschen, die diesen Weg bewusst gewählt haben, bezeichnet sich selbst als B'nei Noach (Kinder Noachs). Lokale Verbände dieser Organisation gibt es in vielen Ländern.
Jüdisches Selbstverständnis
Nach einer jüdischen Lehrerzählung (so genannter Midrasch) hat Gott seine Tora einmal allen Völkern angeboten. Zur Belohnung sollte das annehmende Volk sein auserwähltes sein. Alle Völker lehnten wegen der in der Tora formulierten Forderungen dieses Ansinnen als zu unmenschlich, zu anstrengend und unerfüllbar ab. Als Gott zum jüdischen Volk kam, sagte dieses sofort zu – aus Liebe und Ehrfurcht vor Gott.
Den übrigen Völkern wurden daher lediglich die so genannten noachidischen Gebote auferlegt, während das jüdische Volk das weitergehende Joch der Mitzwot (hebr. Mitzwa = Gebot) auf sich nahm. Nach der Überlieferung bestehen diese Mitzwot aus 613 Ge- und Verboten.
Siehe auch
Literatur
- Michael Ellias Dallen: The Rainbow Covenant: Torah and the Seven Universal Laws. Lightcatchor Books 2003. ISBN 0971938822.
- Klaus Müller: Tora für die Völker. Die noachidischen Gebote und Ansätze zu ihrer Rezeption im Christentum. Inst. Kirche und Judentum, Berlin 1994 (2. Aufl. 1998), ISBN 3-923095-66-X (Studien zu Kirche und Israel 15).
- David Flusser, Roman Heiligenthal: Noachidische Gebote I. Judentum II. Neues Testament. In: Theologische Realenzyklopädie 24 (1994), S. 582–587 (Einführung mit Lit.).
Weblinks
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