Gotteslästerung

Gotteslästerung

Der Begriff Blasphemie (altgr. ἡ βλασφημία, τῆς βλασφημίας - blasphêmía – die „Rufschädigung“, zusammengesetzt aus βλάπτειν - bláptein - „Schaden bringen, benachteiligen“ und ἡ φήμη - phếmê oder dorisch ἡ φάμα - pháma - „die Kunde, der Ruf“) bezeichnete ursprünglich eine „Gotteslästerung“, das heißt das öffentliche Leugnen, Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion.

Inhaltsverzeichnis

Übersicht

Gotteslästerung gilt in vielen Religionen als schweres religiöses Vergehen, wenn es die eigene Religion betrifft. Sie ist in vielen Staaten mit Staatsreligion auch heute noch eine Straftat, die in manchen dieser Staaten sogar mit der Todesstrafe bestraft werden kann, z.B. in den vom Islam geprägten Ländern Saudi-Arabien, Pakistan und Iran. Ob und in welchem Umfang bestimmte Handlungen oder Äußerungen als „Blasphemie“ gelten, hängt von den rechtsgültigen Kriterien für ihre Feststellung und vom Stellenwert religiöser Traditionen und Wertorientierungen in einer Gesellschaft ab. Diese können sich schon innerhalb der Geschichte einer Religion stark wandeln.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsvereinigungen dann nach § 166 StGB (dem Gotteslästerungsparagraphen) strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ähnlich in Österreich nach § 188, 189 StGB.

Im Vereinigten Königreich wurde ein ähnlicher Paragraph Anfang März 2008 abgeschafft.[1]

Religiöse, besonders fundamentalistische Gruppen sehen oft bereits Tatbestände als Blasphemie an, die heute in vom Zeitalter der Aufklärung geprägten Staaten nicht (teilweise sogar explizit durch Religions- und Meinungsfreiheit) bzw. kaum als strafwürdig gelten (solange nicht Rechte Dritter massiv verletzt werden oder andere Straftatbestände auftreten), z.B.:

  • Glaube an andere Religionen oder an andere Götter, insbesondere bei Sekten
  • generelle Gottesverleugnung,
  • Fluchen, insbesondere solches mit religiöser Herkunft (aber mittlerweile weltlicher Verwendung) oder religiösem Inhalt (zum Beispiel: „gottverdammt“, „heilige Scheiße“)
  • eine Verhöhnung religiöser Symbole, beispielsweise das umgekehrte christliche Kreuz mit Dornenkranz (nicht zu verwechseln mit Petruskreuz)
  • eine Verhöhnung religiöser Inhalte (Filme wie Dogma (der Regisseur Kevin Smith distanziert sich davon, Dogma als blasphemisch zu bezeichnen), Das Leben des Brian, Popetown u. ä. Satiren bzw zynische Komödien)

Wurzeln

Hebräische Bibel

Im Tanach, der hebräischen Bibel des Judentums, ist die Lästerung JHWHs ein schwerer Bruch des zweiten (nach anderer Zählung des dritten) der Zehn Gebote. Dieses verbietet den Missbrauch des Gottesnamens (Ex 20,7 EU):

„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.“

Dies folgt unmittelbar aus dem 1. Gebot Ex 20,2ff EU: Ich bin JHWH, dein Gott... Damit sagt der Befreier Israels seinem erwählten Volk seine Heilsgegenwart zu und beansprucht zugleich ausschließliche Verehrung in Israel. Dies steht als Leitsatz über der ganzen Tora, so dass der Tatbestand der Gotteslästerung nicht jeweils neu begründet wird.

In Lev 24,16 EU heißt es demgemäß:

„Wer JHWHs Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert, soll sterben.“

Gemeint ist nach dem Beispiel im Kontext (Lev 24,10-15) das direkte Verfluchen des Gottesnamens durch einen in Israel lebenden Nichtisraeliten. Angedeutet ist damit die Möglichkeit, dass Fremdlinge die Israeliten zur Verehrung fremder Götter verleiten und damit die Existenz des Gottesvolks bedrohen. Damit wird nicht der Glaube an andere Götter an sich, wohl aber ihre öffentliche Propagierung in Israel gegen die JHWH-Religion unter Strafe gestellt.

In Ex 22,27 EU heißt es im Kontext der Gebotssammlung des Bundesbuchs (Ex 20-24) apodiktisch:

„Gott sollst du nicht lästern, und einen Obersten deines Volkes sollst du nicht verfluchen.“

Damit wird Verfluchen Gottes und der religiösen Autoritäten Israels gleichgestellt. Fremdgötterverehrung, Verführung zum Götzendienst und Ablehnung der zur Ausübung und Wahrung des JHWH-Kults bestimmten Führer waren im biblischen Israel gleichartige Vergehen. Dabei ging es nicht nur um den Schutz einer monotheistischen Theokratie, sondern um die Freiheit aller aus der Sklaverei befreiten Israeliten. Diese wurde in biblischer Sicht durch Übernahme von Göttern, die in Israels Umwelt meist Sklaverei und Gottkönigtum absicherten, bedroht.

In Lev 19,12 EU wird der Missbrauch des Gottesnamens auf den Meineid bezogen:

„Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und den Namen eures Gottes nicht entheiligen; ich bin der Herr.“

Hier geht es um die Benutzung des Gottesnamens für bestimmte selbstsüchtige Zwecke. Israels Gott kann also gerade durch die Anrufung und scheinbare Bejahung seiner Macht gelästert werden.

In 1_Kön 21,10 EU wird geschildert, wie Isebel, die ausländische Königin Israels, das in der Tora verankerte Verbot der Gotteslästerung dazu missbraucht, einem freien israelitischen Bauern sein geerbtes Land zu rauben:

„Stellt ihm zwei ruchlose Männer gegenüber, die bezeugen und sprechen: Du hast Gott und den König gelästert! Und führt ihn hinaus und steinigt ihn, dass er stirbt.“

Dies hat nach prophetischer Gerichtsansage den Tod des ganzen Königshauses zur Folge.

Der Prototyp des ausländischen Lästerers, der den israelitischen Gott direkt angreift, ist für die biblische Apokalyptik der Seleukiden-Herrscher Antiochos IV. Epiphanes. Dieser versuchte um 170 v. Chr., im Zuge der Hellenisierung seines Reiches die jüdische Religion auszurotten. Er wird im Buch Daniel als „Maul, das große Dinge redete" (Dan 7,8), charakterisiert (Dan 11,36 EU):

„Und gegen den Gott aller Götter wird er Ungeheuerliches reden, und es wird ihm gelingen, bis sich der Zorn ausgewirkt hat; denn es muss geschehen, was beschlossen ist.“

Worin die Ungeheuerlichkeit bestand, wird nicht gesagt, das genaue Zitat der Gotteslästerung wird vermieden. Es handelte sich aber nach Meinung des Autors um ein Verhöhnen des israelitischen Gottes. Diese konnte auch indirekt durch Abschaffung der jüdischen Tora, des Verbots der jüdischen Feste oder der Tempelentweihung durch fremde Götterbilder (Dan 9,27; 11,31) geschehen. Diese religiösen Vergehen galten in Israel als Götzendienst (Fremdgötterkulte in Israel), die besonders im Buch Deuteronomium eng mit dem Thema Gotteslästerung verbunden waren.

Neues Testament

Im Neuen Testament bekräftigt Jesus von Nazaret das Verbot, den Gottesnamen zu missbrauchen, indem er nicht nur den Meineid, sondern jeden Eid verbietet:

„Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt wurde: 'Du sollst keine falschen Eid tun und sollst Gott deinen Eid halten.' Ich aber sage euch: Ihr sollt überhaupt nicht schwören, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron; noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel; noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt. Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen. Eure Rede sei Ja, ja, nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.“

Gleichwohl wurde Jesus selbst nach dem Passionsbericht des Markusevangeliums als Gotteslästerer verurteilt, nachdem er die Messiasfrage des Kaiphas bejaht und mit der Ankündigung des Menschensohns ergänzt hatte (Mk 14,63f EU):

„Da zerriss der Hohepriester seine Kleider und sprach: Was brauchen wir noch Zeugen? Ihr habt die Gotteslästerung gehört. Was denkt ihr? Sie aber sprachen alle das Urteil über ihn, dass er des Todes schuldig sei.“

Worin Jesu todeswürdige Lästerung bestand, ist jedoch historisch umstritten, da er selbst den Namen Gottes heiligte, indem er ihn umschrieb. Meist wird sie in der Selbstvergöttlichung gesehen, die der Ankläger aus Jesu Menschensohnankündigung heraushörte. Diese Deutung vertritt auch das Johannesevangelium (Joh 19,7 EU):

„Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz muss er sterben, denn er hat sich selbst zu Gottes Sohn gemacht.“

Historische Beispiele

Der Gotteslästerungsprozess 1912

Theodor Fritsch gehörte seit 1880 zu den publizistisch aktivsten Antisemiten des Deutschen Kaiserreichs. Er hatte bereits zahlreiche Hetzschriften, darunter den bis 1945 in 49 Auflagen verbreiteten Antisemitenkatechismus herausgegeben, als er am 15. Mai 1910 in der Zeitschrift Hammer folgenden Merkspruch veröffentlichte:[2]

„Dass die Hebräer ihr Judentum ablegen und Deutsche werden wollen, glaube ich nicht eher, als bis sie ihre talmudischen Schriften verbrennen und ihre Synagogen niederreißen - zum Zeichen dafür, dass sie nicht länger Jahwe, den Geist der Bosheit und Lüge anzubeten gesonnen sind.“

Daraufhin zeigte der 1893 gegründete Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der auch für den Rechtsschutz des Judentums in Deutschland zuständig war, Fritsch wegen Beschimpfung einer mit Korporationsrechten ausgestatteten Religionsgemeinschaft (§ 130 des Reichsstrafgesetzbuches) und Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Anreizung zu Gewalttaten (§ 166) vor dem Königlichen Landgericht Leipzig an. Fritsch wurde am 18. November 1910 wegen Verletzung der religiösen Gefühle der jüdischen Gemeinschaft zu einer Woche Gefängnis verurteilt; zum gleichen Ergebnis führte ein zweiter Prozess wegen Talmudhetze, bei der er am 19. Mai 1911 zehn Tage Gefängnis erhielt.

Gotteslästerungs-Anklagen gegen Kunstwerke

  • Künstler der Gruppe SPUR wurden in der Bundesrepublik Deutschland der 1960er Jahre wegen Gotteslästerung angeklagt.
  • Das Theaterstück „Maria Syndrom“ von Michael Schmidt-Salomon wurde in Deutschland 1994 verboten.
  • Es wurde 2004 der Künstlerin Dorota Nieznalska in Danzig verboten, einen Penis im Zusammenhang mit einem Kruzifix zu zeigen. Die Installation hieß Passion (polnisch: Pasja). Insbesondere im konservativ-katholisch geprägten Polen gehen Politik und Rechtsprechung vergleichsweise rigide mit Kunstwerken um, die sich kritisch oder abfällig mit katholischen Glaubensinhalten auseinandersetzen. Hier handelte es sich allerdings — im Gegensatz zu den Diskussionen um „Das Gesicht Mohammeds“ — um Vorgänge, die auf dem Territorium eines stark christlich geprägten Landes selbst gesetzt wurden, und nicht in einem anderen Kulturkreis.
  • Das Frankfurter Karikaturenmuseum sieht sich immer wieder Bombendrohungen und Morddrohungen ausgesetzt, die sich gegen die Auseinandersetzung mit christlichen Inhalten richten.
  • In Kassel wurden von christlichen Extremisten gegen eine Ausstellung von Gerhard Haderer Bombenandrohungen ausgesprochen. Er hatte Jesus Christus als Kiffer gezeichnet. Haderer wurde auch wegen blasphemischer Karikaturen in Griechenland in Abwesenheit zu sieben Monaten Haft verurteilt, später jedoch freigesprochen.
  • In Frankreich sahen sich Kinobetreiber Bombenandrohungen ausgesetzt, die in Paris den Film „Die letzte Versuchung Christi“ von Martin Scorsese vorführten.
  • Die Popmusikerin Madonna ließ sich während der Bühnenshow eines Live-Konzerts 2006 „ans Kreuz nageln" und stieß damit auf heftige Kritik bei Kirchenvertretern und Christen. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch darauf, dass Anzeigen wegen Blasphemie nicht zu einer Verurteilung führen würden.

Der Karikaturenstreit

Jüngstes Beispiel einer Kontroverse um Gotteslästerung waren die von vielen Muslimen als blasphemisch empfundenen Mohammed-Karikaturen. Die Zeitung Jyllands-Posten wurde 2005 wegen Gotteslästerung in Dänemark angezeigt, aber in höchster Instanz freigesprochen.

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Hütt (Hrsg.): Hintergrund: mit den Unzüchtigkeits- und Gotteslästerungsparagraphen des Strafgesetzbuches gegen Kunst und Künstler 1900 - 1933. Henschelverlag, Berlin (Ost) 1990, ISBN 3-362-00384-2
  • Gerd Schwerhoff: Zungen wie Schwerter. Blasphemie in alteuropäischen Gesellschaften 1200-1650. Konstanz 2005, ISBN 3-89669-716-1
  • Gerd Schwerhoff: Blasphemie im Christentum: Heilige Zielscheibe des Spotts, in: "DAMALS -Das Magazin für Geschichte und Kultur", Heft 11/2006, ISSN 0011-5908
  • Arnold Angenendt, Michael Pawlik, Andreas von Arnauld: Religionsbeschimpfung: der rechtliche Schutz des Heiligen. Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 3-428-12491-X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. National Secular Society Nr. 4054, 8. März 2008: England: Blasphemie ist tot
  2. Christian Wiese, Jahwe - ein Gott nur für Juden? S. 30

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