- Taxfeld
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Zwischen 1858 und 1964 beruhte die Entfernungsberechnung im Paketverkehr auf Taxquadrate und Gebührenfelder. Im Deutsch-Österreichischen-Postverein, im Nachtrag zum Revidierten Postvereins-Vertrag, in Kraft getreten am 1. Januar 1858 wurde bestimmt, dass die Entfernung bis einschließlich 20 Meilen unmittelbar von Ort zu Ort gemessen wird. “Bei größeren Entfernungen erfolgt die Messung nach den Mittelpunkten von Quadranten, deren Seiten je einer Länge von 4 deutschen Meilen entsprechen. Alle in demselben Quadrat gelegenen Orte haben die Taxe des Mittelpunktes”.
- Die Quadrateinteilung war in der “Postvereins-Vermessungskarte” festgelegt. Die “Zusammenstellung eines Generalverzeichnisses” der Postort mit den Taxquadratzahlen vervollständigte die Arbeit. Jedem Postort war eine Zahl zugeordnet. Eine “Tabelle zur Ermittlung der Porto-Progressionssätze von und nach jedem Taxfelde der Postvereins-Vermessungskarte” enthält alle die Nummern. Bei Veränderungen wurde den Nummern ein a oder b angefügt. Neue Gebietsteile kamen hinzu, jedoch ohne Aufnahme in die Vermessungskarte, jedenfalls fehlen dazu die Unterlagen. Die Vermessungskarte deckte immerhin ein Gebiet von der dänischen Grenze bis nach Italien (Triest) ab.
Mit der Bildung des Norddeutschen Bundes musste zwangsläufig auch der “Deutsch-Österreichische-Postverein” sein Ende finden. Nun werden “die Entfernungen nach geographischen Meilen bestimmt. Das Postgebiet wird in quadratische Taxfelder von höchstens 2 Meilen Seitenlänge eingeteilt. Der direkte Abstand des Diagonal-Kreuzpunktes des einen Quadrats von den anderen Quadrat bildet die Entfernungsstufe, welche für die Taxierung der Sendungen von den Postanstalten des einen nach denen des anderen Quadrats maßgebend ist. Waren vorher die Felder 4 x 4 Meile groß, so waren nun die Taxfelder 2 x 2 Meilen groß, es gab über 5.610. Auch hier gab es wieder Änderungen, so durch die Einbeziehung von Elsaß-Lothringen.
Das “Gesetz betreffend einige Abänderungen des Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871", vom 17. Mai 1873, es trat zum 1. Januar 1874 in Kraft, vereinfachte die Entferungsberechnungen. Für Pakete bis 5 kg gelten nur zwei Entfernungen, bis 10 Meilen und darüber. Bei schwereren Paketen kam für jedes Kilogramm in 6 Stufen (10, 20, 50, 100, 150 und über 150 Meilen) ein bestimmter Betrag hinzu. Jedem Taxquadrat waren Berechnungsfaktoren zugeordnet. Einige Verlage der damaligen Zeit gaben, um Beamten, Kaufleuten usw. bei der Berechnung behilflich zu sein “Post- und Telegraphenhandbücher” heraus, denen man die notwendigen Angeben entnehmen konnte. Die Zahlen in zwei Spalten, mit “Entfernungsmesser” überschreiben, bezeichnen den von über den gesamten Taxquadratbereich von 0 bis 204 Meilen (mit je 2 Meilen) fortgehenden Breiten- und Längengrad diejenigen Gradlinien, die den Diagonal-Kreuzpunkt (Mittelpunkt) des Taxquadrats, mit der Postanstalt, in Breite und Länge durchschneidet. In Spalte I sind die Breitengrade, in II die Längengrade. Die Entfernung zweier Taxquadrate ergibt sich aus der Differenz der betreffenden Zahlen. Die Zahlen aus I und II werden untereinander geschrieben und die Differenz berechnet. Die Summe wird mit sich multipliziert und die Produkte addiert. Die aus diesem zu ziehende Quadratwurzel stellt die richtige Entfernung in deutschen Meilen (15 auf einen Äquatorgrad) dar. Bruchmeilen werden nicht berücksichtigt.
- Ein Beispiel soll die Berechnungsweise verdeutlichen: Die Entfernung und damit das Porto für ein Paket von 29 Pfund von Borghorst (Oberpostdirektion Münster) = Entfernungsmesser 52 / 186, nach Langelsheim (OPD Braunschweig) Entfernungsmesser 58 / 158.
- Der Differenzbetrag zwischen den ersten und zweiten Zahlen beträgt 6 bzw. 28. Diese Zahlen waren mit sich selbst zu multiplizieren. In unserm Beispiel 36 + 784 = 820. Die Zahl 820 ist in der Zusammenstellung als Quadratzahl, aus der die Wurzel ermittelt werden kann, nicht aufgeführt. Es kommt deshalb die nächst geringere Quadratzahl, also [841, 784] 784 der gleichzeitig als Meilenzahl zu betrachtenden Wurzelzahl 28 zur Anwendung. Die Entfernung beträgt mithin 28 Meilen (210 km). Die Taxierung der Postgegenstände erfolgt somit nach dem 6. Progressionssatz. In unserem Beispiel kostet das Paket also 30 Sgr, da der Tarif je Pfund oder Teile davon zwischen 25 und 30 Meilen 1 Sgr beträgt.
Nach Angabe eines Routenplaners beträgt die Entfernung zwischen Steinfurt-Borghost nach Langelsheim 284 km (Straßenführung), in Luftlinie könnte 210 km richtig sein.
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