Territorium der Vatikanstadt

Territorium der Vatikanstadt
Karte der Vatikanstadt

Das Territorium der Vatikanstadt wurde in Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Regierung des Königreichs Italien, welche in die Unterzeichnung der Lateranverträge (1929) mündeten, festgeschrieben. Die Vatikanstadt wurde mit 0,44 km² der kleinste Staat der Welt.

Inhaltsverzeichnis

Ausdehnung des Territoriums

Das Staatsterritorium umfasst das mit einer Mauer umfriedete Gebiet des vatikanischen Hügels. Es ist von römischem Stadtgebiet umgeben. Auf dem 0,44 km² großen Areal der Vatikanstadt befindet sich der Papstpalast, der Petersdom mit dem Petersplatz, die Vatikanischen Museen, die Vatikanischen Gärten, der Governatoratspalast, die Kasernen der Schweizergarde und der vatikanischen Gendarmerie, die Direktionen des Osservatore Romano und von Radio Vatikan, ein kleiner Teil der Audienzhalle Pauls VI. sowie weitere Verwaltungsgebäude.

Gemäß den Lateranverträgen blieben der Petersdom und der Petersplatz weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich. Die Sicherung des letzteren (obwohl Teil vatikanischen Territoriums) übernehmen normalerweise italienische Polizeikräfte. Ihre Autorität endet jedoch am Fuße der Treppen, die Richtung Basilika führen. Für die Dauer spezieller Zeremonien kann der Petersplatz für die Öffentlichkeit gesperrt werden. In solchen Fällen muss sich die italienische Exekutive vom Platz auf italienisches Territorium zurückziehen.

Der Grenzverlauf zwischen der Vatikanstadt und Italien ist beim Campo Santo Teutonico und der Audienzhalle Pauls VI. (westlicher Rand des blau umrandeten Areals in der Karte) nicht genau kartiert, und wird je nach Quelle (selbst in offiziellen Karten) unterschiedlich verzeichnet. Da jedoch der Vatikan in diesem Bereich zwar an italienisches Territorium grenzt, dieses sich aber im exterritorialen Besitz des Heiligen Stuhls befindet, ist dieser unklare Grenzverlauf ohne praktische Relevanz. Die Grenze des Kerngebiets zu Italien umfasst 3,2 km.[1]

Karte der Vatikanstadt (Annex der Lateranverträge)
  • dunkelgrau: Territorium der Vatikanstadt
  • hellgrau (Petersplatz): Territorium der Vatikanstadt, Sicherheitsagenden an italienische Sicherheitskräfte delegiert.
  • rot: Der schmale Streifen (ca. 3 m breit und 60 m lang) entlang der Außenseite der rechten (d.h. nördlichen) Kolonnade Berninis ist nach den Lateranverträgen italienisches Territorium und unterliegt der italienischen Jurisdiktion. Diese Tatsache wurde von einer gemischten vatikanisch-italienischen Kommission, die bis 1932 tagte und welche die technischen Details der Verträge präzisierte, bestritten. Da diese Kommission jedoch von italienischer Seite nicht mit hochrangigen Juristen beschickt wurde und darüber hinaus nur beratende Funktion innehatte, wird die rechtliche Relevanz dieses Standpunktes von Italien nicht anerkannt.
  • blau umrandet: Das blau umrandete Gebiet ist zwar italienisches Territorium, steht jedoch im Besitz des Heiligen Stuhls und genießt exterritorialen Status. Es untersteht nicht der italienischen Jurisdiktion. Auf ihr befindet sich der Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, der größere Teil der Audienzhalle Pauls VI. sowie der Campo Santo Teutonico und das deutsche Kolleg.
  • Sonstiges: Das hellgraue Areal südlich des vatikanischen Bahnhofs (stazione) wurde laut Notiz links unten auf der Karte als „Fläche auf italienischem Territorium zur Versorgung des Bahnhofs“ eingefärbt (dieser Bereich wurde in einer Karte der Gazetta Ufficiale von 1929 nicht hellgrau unterlegt).


Blick über den Petersplatz auf den trapezförmigen Vorplatz (Piazza Retta) und den Petersdom
Schweizergardisten bewachen die Zugänge zur Vatikanstadt

Exterritoriale Besitzungen des Heiligen Stuhls

Neben der Schaffung des Staates der Vatikanstadt übertrugen die Lateranverträge dem Heiligen Stuhl auch den Besitz mehrerer Gebiete und Gebäude innerhalb und außerhalb Roms.

Viele dieser Areale genießen exterritorialen Status, sind jedoch weder Teil vatikanischen Territoriums noch im Besitz der Vatikanstadt (als staatliches Völkerrechtssubjekt). Vielmehr bleiben sie Bestandteil italienischen Territoriums und haben damit einen ähnlichen Status wie andere ausländische diplomatische Vertretungen innerhalb Italiens (die ebenfalls außerhalb der Jurisdiktion des Gastlandes stehen). Da aber sowohl die Vatikanstadt als auch diese exterritorialen Gebiete unter der Kontrolle und in Besitz des Heiligen Stuhls (als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt) stehen, sind diese in das vatikanische Post- und Fernmeldewesen sowie in das vatikanische Rechtssystem integriert.

Folgende Gebiete und Gebäude haben exterritorialen Status (die Aufzählung ist nicht erschöpfend):[2]

Die Gesamtfläche dieser exterritorialen Areale beträgt 0,7 km².

Außerdem ist jede Kirche innerhalb Italiens, in der der Papst religiöse Zeremonien durchführt und zu der die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat, während dieses Zeitraums exterritorial.

Lateranverträge: Verhandlungen über die Ausdehnung des Territoriums

In den Verhandlungen, die schließlich in den Abschluss der Lateranverträge mündeten, wurde von beiden Seiten die Frage der Ausdehnung des zukünftigen Staates erörtert. In der Frühphase der Diskussion (1926) stand die Integration der Villa Doria Pamphili (ca. 2 km südlich der Vatikanstadt) in das Staatsterritorium im Raum (inklusive einer Verbindung mit der Vatikanstadt über die Villa Abamelek). Viele Kurienkardinäle begegneten diesem Vorschlag jedoch mit Skepsis, da man bei einer zu großen Ausdehnung des zukünftigen Staates ein Übermaß an administrativen Problemen befürchtete.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.cia.gov CIA World Factbook Aufgerufen am 28. Juli 2009
  2. Zone extraterritoriali vaticani (Italienisch). Sala Stampa della Santa Sede (3. April 2001). Abgerufen am 2. Juni 2008.

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