- Bankensektor
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Bankensektor ist der Oberbegriff für das gesamte Bankgewerbe (einschließlich Sparkassen).
Der Bankensektor gliedert sich hierbei in die Bereiche Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Teilzahlungsbanken, Hypothekenbanken, Schiffshypothekenbanken, Investmentbanken und Bausparkassen. Finanzdienstleistungsinstitute, wie z. B. Warenterminbroker etc. sind im weitläufigeren Sinne, sofern sie für den direkten Handel mit Wertpapieren von der BAFin zugelassen sind, auch dem Bankensektor zuzurechnen. Alle Institute in Deutschland die den direkten bzw. eigenen Handel mit Geld, Krediten, Wertpapieren, Bürgschaften etc. vornehmen, müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Personen und Gesellschaften, die eine Vermittlungstätigkeit für im Bankensektor tätige Institute vornehmen, bedürfen in der Regel nur einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken
dürfen das
- Einlagegeschäft (die Annahme von fremden Geldern),
- Kreditgeschäft (die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten),
- Effektengeschäft (die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere),
- Depotgeschäft (die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere)
- Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften, Garantien, und sonstigen Gewährleistungen),
- Girogeschäft (Durchführung des Bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs),
- Diskontgeschäft (Ankauf von Wechseln und Schecks)
vornehmen.
Teilzahlungsbanken
sind Kreditinstitute die das
- Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern),
- Kreditgeschäft (die Gewährung von Gelddarlehen),
vornehmen dürfen.
Hypothekenbanken
sind Kreditinstitute die
- hypothekarische (grundbuchlich gesicherte) Darlehen ausreichen, und
- das Einlagengeschäft in der Form der Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen siehe auch Pfandbrief
betreiben.
Schiffshypothekenbanken
sind Kreditinstitute die
- schiffshypothekarische (an den Schiffen gesicherte) Darlehen ausreichen, und
- das Einlagengeschäft in der Form der Ausgabe von Schiffspfandbriefen siehe auch Pfandbrief
betreiben.
Investmentbanken
sind Institute die den Handel mit
- Emissionen und Wertpapieren für Kunden betreiben, und
- Beratung beim Erwerb und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (M&A).
vornehmen.
Bausparkassen
sind Kreditinstitute die das
- Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern) in Form von Bausparbeiträgen, und das
- Kreditgeschäft in Form von Bauspardarlehen
betreiben.
Genossenschaftliche Zentralinstitute
sind Kreditinstitute, die als Zentralinstitute der Volks- und Raiffeisenbanken agieren und
- für die genossenschaftlichen Banken Dienstleistungen erbringen, die die kleinen Volks- und Raiffeisenbanken nicht erbringen können (z. B. Großkredite).
- den Zahlungsverkehr innerhalb und außerhalb des genossenschaftlichen Bankwesens abwickeln. In Deutschland sind das die WGZ-Bank und DZ Bank.
Genossenschaftliche Hypothekenbanken
- die als genossenschaftliche Hypothekenbanken das Hypothekengeschäft - insbesondere mit Großkunden - abwickeln in Deutschland ist das die insbesondere die DG HYP
Landesbanken
- sind Kreditinstitute die für die Sparkassen im Wesentlichen die gleiche Funktion übernehmen wie die Genossenschaftlichen Zentralinstitute für die Volks- und Raiffeisenbanken.
Literatur
- Tiwari, Rajnish und Buse, Stephan (2006): The German Banking Sector: Competition, Consolidation and Contentment, Hamburg University of Technology (TU Hamburg-Harburg)
- Brunner, A., Decressin, J. / Hardy, D. / Kudela, B. (2004): Germany’s Three-Pillar Banking System – Cross-Country Perspectives in Europe, Ocassional Paper, International Monetary Fund, Washington DC 2004.
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