- Theodor Ritterspach
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Theodor Ritterspach (* 27. Februar 1904 in Kirchheimbolanden; † 12. Mai 1999 ebenda) war von 1951 bis 1975 Richter am Bundesverfassungsgericht.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Während seines juristischem Studiums in München war er Stipendiat der Stiftung Maximilianeum. 1930 trat Ritterspach in den bayerischen Verwaltungsdienst ein und war dort in verschiedenen Funktionen beschäftigt. 1936 wechselte er in das Reichsfinanzministerium.
In der Nachkriegszeit war Ritterspach zunächst wieder in der bayerischen Verwaltung als Ministerialrat im Staatsministerium für Unterricht und Kultus, ab 1950 dann im Bundesinnenministerium beschäftigt.
Richter am Bundesverfassungsgericht
Mit der Errichtung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1951 wurde Ritterspach Richter, welches Amt er nach mehrfacher Wiederwahl bis zum 71. Lebensjahr bekleiden sollte. Da er auf eine ursprünglich für Zeitrichter im Verfassungsgericht bestimmte gewählt worden war, wurden diese Wiederwahlen notwendig.
Während seiner Amtszeit war er an etlichen für die Verfassungsentwicklung wichtigen Entscheidungen beteiligt (z.B. dem Lüth-Urteil, dem KPD-Verbot). Maßgeblich beeinflusst wurde von ihm durch seine maßgebliche Mitarbeit am Apothekenurteil die Rechtsprechung zur Berufsfreiheit. Besonders geschätzt wurde innerhalb des Gerichtes die Fähigkeit Ritterspachs durch Vermittlung allgemein im Gericht akzeptierte Lösungen zu finden.
Ehrungen
Als er 68 war wurde ihm das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband verliehen. 1975 wurde ihm das Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik für seine Verdienste um das Verhältnis zwischen den Verfassungsgerichten Deutschlands und Italiens verliehen. 1986 wurde er Ehrendoktor der Universität Mainz.
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