Thomas Mann (Jurist)

Thomas Mann (Jurist)

Thomas Mann (* 12. Februar 1963 in Oberhausen) ist deutscher Jurist und Hochschullehrer.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Nach dem Abitur 1982 und Grundwehrdienst 1982/83 studierte Thomas Mann ab 1984 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Dies schloss er im April 1989 mit Prädikat ab. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität. Zugleich erhielt er an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen einen Lehrauftrag für das Fach Umweltrecht. 1991 wurde er an der Ruhr-Universität zum Dr. iur. (summa cum laude) promoviert. Für seine Dissertation erhielt er den Bochumer Universitätspreises für die beste juristische Dissertation 1991. Daran schloss unmittelbar das Referendariat, einschließlich einer sechsmonatigen Wahlstation am Bundesverfassungsgericht (Dezernat Prof. Dr. Paul Kirchhof), an, welches er ebenfalls mit Prädikat im Dezember 1993 abschloss.

Im Folgenden arbeitete Mann bis 1997 als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Tettinger) der Ruhr-Universität. Anschließend war er von 1999–2001 als Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln tätig. Dazwischen, in den Jahren 1998/99, war er Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Zugleich war er Lehrbeauftragter für Staats- und Verwaltungsrecht an den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) in Wuppertal (bis 1997), Dortmund (ab 1998) und der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität (2001).

Währenddessen schrieb er an seiner Habilitationsschrift (Die öffentlich-rechtliche Gesellschaft. Zur Fortentwicklung des Rechtsformenspektrums für öffentliche Unternehmen). Im Januar 2001 erhielt er die venia legendi für „Staats- und Verwaltungsrecht“.

Im Juni 2001 wurde er zum Universitätsprofessor (C3) für das „Recht der Wirtschaft (Öffentliches Wirtschaftsrecht)“ an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum berufen. Im April 2002 nahm er den Ruf auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen an.

Seine Forschungsschwerpunkte im Verwaltungsrecht liegen im Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Energie-, Kommunal- und Verwaltungsprozessrecht sowie dem Recht der Freien Berufe. Zudem im Staatsrecht auf dem Demokratieprinzip, Landesverfassungsrecht und der Verfassungsgerichtsbarkeit.

In der akademischen Selbstverwaltung arbeitete er von 2006 bis 2008 als Finanzdekan mit.

Seit 2003 ist Mann im zweiten Hauptamt Richter am Niedersächsischen OVG.

Veröffentlichungen (Auswahl)

Monographien

  • Abfallverwertung als Rechtspflicht, Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht; 218 S.; ISBN 3-415-01653-6 (zugl. Dissertation)
  • Die öffentlich-rechtliche Gesellschaft. Zur Fortentwicklung des Rechtsformenspektrums für öffentliche Unternehmen; 423 S.; ISBN 3-16-147796-0 (zugl. Habilitationsschrift)
  • Besonderes Verwaltungsrecht - Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht; 9. Auflage; 556 S.; ISBN 978-3-8114-9219-6 (gemeinsam mit Wilfried Erbguth)

Herausgeberschaften

  • Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis (HKWP), insgesamt vier Bände (gemeinsam mit Günter Püttner) - Band I (Grundlagen und Kommunalverfassung), 3. Auflage, 1120 S., ISBN 978-3-540-23793-8
  • Mitherausgeber (ab 2008) der Fachzeitschrift „Kommunaljurist - KommJur“, ISSN 1613-0235

Weblinks


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