Tiergarten (Neue Mühle)

Tiergarten (Neue Mühle)
Tiergarten, Uferweg an der Staabe

Der Tiergarten ist ein Erholungs- und Naturschutzgebiet in Königs Wusterhausen, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg. Der Kern des Eichenwaldes liegt im Wohnplatz Neue Mühle an den Ufern der Staabe (Teil der Dahme) und der Dahme-Ausbuchtung Krimnicksee, der nach Osten in den Krüpelsee übergeht. Der Tiergarten ging aus einem historischen Jagdrevier hervor.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Östlich seines Jagdschlosses Wusterhausen ließ der „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I. 1725 in einem 900 Hektar großen Waldgebiet einen Tiergarten für die Jagd anlegen. In dem urwaldartigen Gebiet sicherten verschiedene Gatter den Bestand des Rot-, Dam- und Schwarzwildes. 1749 kamen Gehege für Rebhühner und Fasanen hinzu. Die Zuchttiere sollten die Tafel Friedrich Wilhelm I. bereichern, der im Schloss die berühmten Tabakskollegien abhielt. Noch 1800 ging der Tiergarten direkt in den Schlosspark über.[1]

Nach der Schließung der letzten Gatter 1918 entwickelte sich der Wald zu einem beliebten Ausflugsziel der Berliner. 1930 wurde das Gebiet mit seinen bis zu 270 Jahre alten Eichen erstmals unter Naturschutz gestellt. Das verbliebene Areal mit dem Namen Tiergarten weist eine Fläche von rund 100 Hektar auf und liegt im Dreieck des Staabesüd- und Krimnitzseewestufers. Ein Uferweg, der die Landzunge Husareneck am Übergang des Sees in die Staabe einbezieht, und mehrere Querwege erschließen das Gebiet. Ein Waldlehrpfad informiert über den Eichenwald.[2]

Naturschutzgebiet

Tiergarten, Informationstafel Waldlehrpfad

Seit dem 10. Oktober 1995 besteht das neugebildete „Naturschutzgebiet Tiergarten“, das mit einer Gesamtfläche von 158 Hektar Flächen der Gemarkungen von Königs Wusterhausen, Senzig und Zeesen einbezieht. Dazu gehören beispielsweise der Krebssee mit seinem nach Süden führenden Graben sowie der Fanggraben, der den Zeesener See durch das Senziger Luch[3] zur Dahme entwässert. Die Verordnung über das Naturschutzgebiet beinhaltet als Schutzzweck unter anderem

„[…] die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes […] als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter wildwachender Pflanzengesellschaften, insbesondere der bestehenden Vielfalt von naturnahen Waldgesellschaften, einschließlich der durch die historischen Nutzungen des Gebietes entstandenen Besonderheiten, der großflächigen Röhrichte, der die Niederungen besiedelnden Erlen- und Weidenbrüche, der naturnahen Fließgewässer (u. a. des Fanggrabens) mit ausgeprägten Uferpflanzengesellschaften; […].“

Verordnung über das Naturschutzgebiet, 1995[4]

Unter den bestandsbedrohten Tierarten nennt die Verordnung den Schutz vom Aussterben bedrohter, an aquatische Habitate gebundene Säugetiere und Reptilien. Ferner sollen die Lebensräume von Höhlenbrütern und Rallen, die an reichstrukturierte und großflächige Feuchtgebiete gebunden sind, erhalten werden. Arten wie Fledermäuse, die an das Vorhandensein naturnaher Waldkomplexe gebunden sind, und Großschmetterlingsarten, die Grenzlebensräume zwischen Wald- und Offenlandschaft benötigen, stehen gleichfalls im Mittelpunkt der Schutzmaßnahmen.

In dem durch Besiedelungsdruck geprägten Gebiet sollen durch Übernutzung und nachfolgende Nutzungsaufgabe gefährdete Feuchtwiesen revitalisiert werden. Die Maßnahmen sollen zudem zur Sicherung des Biotopverbundes DahmegewässerPätzer Seen beitragen.[4]

Literatur

  • Karl-Heinz Wollenberg: Das Naturschutzgebiet „Tiergarten“. Naturschutz im Dahmeland. Prieros, 1997.

Weblinks

 Commons: Neue Mühle – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Angaben laut Informationstafel vor Ort, Stand Mai 2008 und laut Dahme-Seen Tourismus, Rundgang durch Königs Wusterhausen (PDF)
  2. Angaben laut Informationstafel vor Ort, Stand Mai 2008
  3. Das Senziger Luch wird in verschiedenen Karten als Naturschutzgebiet bezeichnet, ist aber mit Stand Mai 2008 in den offiziellen Listen des Landes Brandenburg nicht enthalten, siehe auch Liste der Naturschutzgebiete in Brandenburg
  4. a b Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS), Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tiergarten“ vom 30. Juni 1995
52.29166666666713.655

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