- Todestag
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Mit Todestag einer Person bezeichnet man den Tag, an dem sie gestorben ist. Der Todeszeitpunkt wird meist urkundlich in einem Totenschein oder einer Sterbeurkunde bestätigt.
Ebenso wird der Jahrestag des Verstorbenen als Gedenktag (Anniversarien) gefeiert, zu dem zahlreiche familiäre, religiöse und öffentliche Riten und Bräuche existieren. Im Christentum wurden im 11. Jahrhundert kirchliche Stiftungen für die jährliche Fürbitte Verstorbener geschaffen.[1] Herders Conversations-Lexikon definierte Anniversarien als:
„jährliche Gedächtnißfeier; in der Kirchensprache ist der Anniversarius, Jahrtag, das einem Verstorbenen an seinem Todestage gefeierte Andenken, in der hl. Messe, auch in Vigil und Libera bestehend.“
– Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 199.: [2]
Eine rechtliche Bedeutung hat der Todestag bezüglich der Regelschutzfristen im Urheberrecht und wird mit der lateinischen Phrase Post mortem auctoris umschrieben.
Siehe auch
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