- Union von Lublin
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Die Lubliner Union begründete 1569 die polnisch-litauische Adelsrepublik (auch Polen-Litauen oder Rzeczpospolita genannt), um durch Einführung der Wahlmonarchie die Nachfolge für den kinderlosen polnischen König Sigismund II. August, den letzten der Jagiellonen, zu regeln.
Vom 10. Januar bis zum 12. August 1569 tagte der von ihm einberufene Sejm in Lublin. Nach zahlreichen recht stürmischen Sitzungen wurde vom polnischen und litauischen Adel, in Anbetracht des absehbaren Erlöschens der Herrscherdynastie der Jagiellonen und der außenpolitischen Lage, die Umwandlung der bis dahin in Personalunion miteinander verbundenen Staaten, Königreich Polen, Großfürstentum Litauen und Königliches Preußen (nicht zu verwechseln mit dem Herzogtum Preußen, ab 1701 Königreich Preußen), in einen einheitlichen Staat (Realunion) beschlossen: in die Adelsrepublik – mit einheitlicher Gesetzgebung, Amtssprache (Polnisch und Latein) und Währung sowie einem Parlament (Sejm) und Monarchen. Gewisse Privilegien sicherten sich jedoch sowohl Litauen als auch das königliche Preußen.
Eingeführt wurde die Wahlmonarchie, fortan lag die Macht im Staat zum überwiegenden Teil in den Händen des polnischen Adels und Hochadels sowie einiger litauischer Magnaten, die sich jedoch mit der Zeit polonisierten. Zu den im Sejm vertretenen freien Städten gehörten auch Danzig, das seine Machtposition als mit Abstand wichtigster Hafen des Landes auskostete, sowie Thorn und Elbing.
In der Adelsrepublik wurde der größere polnische Landesteil im Allgemeinen die Krone (Korona) genannt, während der kleinere, litauische Teil Litauen (Litwa) hieß. Die bis dahin in Litauen geltende Amtssprache, das Ruthenische, wurde in manchen Domänen immer mehr vom Polnischen verdrängt.
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