- Urlaubssemester
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Das Urlaubssemester ist ein im Hochschulrahmengesetz verankertes halbes Jahr Pause vom Studium, welches von Studenten an Hochschulen beantragt werden kann. Der Student bleibt zwar immatrikuliert, darf aber je nach Studien- oder Prüfungsordnung teilweise nicht am regulären Lehr- bzw. Prüfungsbetrieb teilnehmen. Häufige Gründe für ein Urlaubssemester sind Praktika, Auslandsaufenthalte, die Notwendigkeit vermehrter Erwerbsarbeit oder Krankheit.
In vielen Studienordnungen ist es möglich, im Urlaubssemester Scheinklausuren und Wiederholungsklausuren zu schreiben; Erstprüfungen sind jedoch unzulässig. Der Student kann in dieser Zeit Arbeitslosengeld beantragen, wenn er dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit zur Verfügung steht.[1]
Ein weiterer möglicher Vorteil des Urlaubssemesters für Studenten besteht darin, dass es nicht als Fachsemester gezählt wird und somit auch nicht auf die Studiendauer angerechnet wird.[2]
Ein möglicher finanzieller Nachteil kann außerdem entstehen, wenn die Studierenden normalerweise als Werkstudent tätig sind: Im Falle eines Urlaubssemesters ist diese Art Beschäftigung und damit verbundene mögliche Vorteile gegenüber einem Minijob nicht möglich [3].
Einzelnachweise
- ↑ Organisatorisches: Urlaubssemester und Finanzierung. In: Studentenwerk Greifswald. (online, abgerufen am 6. August 2007).
- ↑ Hochschullexikon + Glossar: Urlaubssemester. In: Studis online. (online, abgerufen am 6. August 2007).
- ↑ IHK Saarland zu Arbeitsrecht bei Praktikanten und Studenten s.S. 3 Unterbrechung des Studiums
Kategorien:- Studium
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