- Urs Kindhäuser
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Urs Kindhäuser (* 28. Mai 1949 in Gießen), ist ein deutscher Jurist und Professor für Strafrecht.
Leben
Urs Kindhäuser wurde als drittes Kind des Facharztes für Chirurgie Dr. Josef Kindhäuser und Ruth Klein geboren. Am 20. Juni 1968 machte er sein Abitur am humanistischen Landgraf-Gymnasium in Gießen.
Im Oktober 1968 begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen. Von 1969 bis 1970 absolvierte er seinen Zivildienst im Städtischen Krankenhaus Frankenthal. 1971 nahm er sein Studium erneut auf und studierte an den Universitäten Gießen, Marburg, München und Freiburg. Am 14. Juni 1976 legte Kindhäuser seine erste juristische Staatsprüfung in Freiburg ab.
Von 1976 - 1979 absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Baden-Baden, wobei er ein halbes Jahr für seine Dissertation aussetzte. Am 19. Juni 1979 legte er die zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart ab. Einen Monat später promovierte Kindhäuser zum Dr. iur. an der Universität Freiburg. Von 1979 - 1980 arbeitete er als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. 1980 - 1982 war er als Staatsanwalt und Richter am Amtsgericht in Baden-Baden tätig. 1982 - 1987 war Kindhäuser als Hochschulassistent an der Universität Freiburg bei Professor Dr. Alexander Hollerbach tätig, wo er durch Professor Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann in seiner strafrechtlichen Habilitationsleistung betreut wurde.
Im Sommersemester 1987 übernahm Kindhäuser eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Regensburg. Am 14. Mai 1987 habilitierte er an der juristischen Fakultät der Universität Freiburg und wurde mit der venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie ausgezeichnet. Im Wintersemester 1987/88 und im Sommersemester 1988 übernahm er eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Frankfurt am Main und erhielt 1988 einen Lehrauftrag an der Universität Freiburg. Nach einem Ruf auf eine Professur an den Universitäten Erlangen und Rostock und diversen Lehraufträgen an diesen nahm er eine Professur für Strafrecht im Jahr 1995 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn an. Ihm wurde von der Universidad Huánuco (Peru) sowie von der Universidad San Padro in Chimbote (Peru) jeweils der Titel eines Doctor honoris causa verliehen. Außerdem wurde er von der Universidad Piura (Peru) und von der Universidad San Martin de Porres in Lima (Peru) zum Honorarprofessor (profesor honorario) ernannt. Seit 1996 ist Kindhäuser der Geschäftsführende Direktor des strafrechtlichen Instituts an der Universität Bonn.
Er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.
Publikationen
- Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch, 5. Auflage 2011.
- Strafrecht, Besonderer Teil I, Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte Staat und Gesellschaft, Lehrbuch, 4. Aufl. 2009.
- Strafrecht Besonderer Teil II, Straftaten gegen Vermögensrechte, Lehrbuch, 6. Aufl. 2011.
- Strafprozessrecht, Lehrbuch, 2006.
- Strafrecht Allgemeiner Teil, Reihe „STUD JUR Grundlagenwissen“, 2. Aufl. 2002.
- Strafrechts-Repetitorium Besonderer Teil I, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, Reihe „STUD JUR Grundlagenwissen“, 2. Aufl. 2003.
- Strafrecht Besonderer Teil II, Vermögensdelikte, Reihe „STUD JUR Grundlagenwissen“, 2002.
- Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch, 3. Aufl. 2010 (Hrsg.).
- Lehr- und Praxiskommentar zum StGB, 3. Aufl. 2006.
Weblink
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