Verbandsbauart

Verbandsbauart

Unter Verbandsbauart wird gleichermaßen eine Bauart von Güterwagen sowie von Straßenbahnen verstanden.

Zur Vereinheitlichung der Güterwagenbauarten der deutschen Eisenbahnen erließ der Deutsche Staatsbahnwagenverband die Vorschriften. Die nach diesem Verband benannten Wagen der Verbandsbauart entstanden ab 1910 bis zum Erscheinen der Austauschbauart 1927. Sie entsprachen äußerlich weitgehend den Güterwagen der Länderbahnen, waren jedoch für ein wesentlich höheres Ladegewicht von bis zu 20 t eingerichtet. Insgesamt wurden elf Typen in entsprechenden Musterblättern definiert. Dabei orientierte man sich meist an den bewährten preußische Güterwagen. Lediglich zwei der elf Typen waren anderen Ursprungs: Der Drehschemelwagen A5 ging auf einen bayrischen Waggon zurück, während der Großräumige gedeckte Güterwagen A9 eine Weiterentwicklung des sächsischen Hohlglaswagens war. Die Wagen wurden in heute kaum mehr vorstellbaren Stückzahlen gebaut: Die bedeutendsten waren die Typen A2 und A10 mit jeweils mehr als 100 000 Exemplaren. Der Om-Wagen des Typs A10 war, inklusive der baugleichen Wagen ausländischer Bahnverwaltungen, der am weitesten verbreitete Güterwagen aller Zeiten. Bis in die 1950er Jahre stellten die Verbandswagen den Hauptanteil der deutschen Güterwagen. Erst dann verschwanden sie langsam von den Schienen. Viele wurden auch im Rahmen von Umbauprogrammen den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

Zum anderen ist damit eine nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Straßenbahnwagenbauart in Westdeutschland gemeint. Die Verbandswagen folgten dem Aufbauwagen, und waren nach Empfehlungen des Verbands öffentlicher Verkehrsbetriebe (VÖV) konstruiert worden. Im Gegensatz zu den Aufbauwagen, die auf kriegszerstörten Fahrgestellen gebaut wurden, waren die Verbandswagen komplette Neubauten. Den Verbandswagen folgten in vielen Betrieben die Duewag-Einheitswagen als Serienfahrzeuge.


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