- Verhinderungs-Club der Schweiz
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Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz ist eine am 15. Mai 1979 gegründete Schweizer Organisation. Er ist ein Verkehrsverband mit gemeinnützigem Charakter. Sein Ziel ist gemäss Statuten ein menschen-, umwelt- und klimagerechtes Verkehrswesen nach folgenden Grundsätzen (Zitat aus Zweckartikel des Vereins):
- sparsame Verwendung von Energie, Raum, Rohstoffen;
- minimale Umweltbelastung, vor allem durch Lärm, Erschütterungen, Schmutz- und Schadstoffe;
- Vermeidung von unnötigem Verkehrsaufkommen;
- optimale Sicherheit und Gesundheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, namentlich für Kinder, ältere Leute und Menschen mit einer Behinderung;
- Begünstigung von Verkehrsmitteln mit optimalem Wirkungsgrad;
- Förderung verkehrsarmer Raumordnungs- und Siedlungsstrukturen;
- Schutz der Natur und der Kulturgüter gegen Beeinträchtigung durch Verkehr.
Die Organisation zählte Ende 2007 rund 115'000 Mitglieder und ist damit nach dem Touring Club Schweiz (TCS) der zweitgrösste Verkehrsverband im Land. Intern ist der VCS in 23 Sektionen aufgeteilt, die fast in allen Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein präsent sind.
Seinen Mitgliedern bietet der VCS eine Vielzahl von kommerziellen Dienstleistungen. Beispiele dafür sind die Pannenhilfe, Versicherungsdienstleistungen, eine Boutique mit verkehrsbezogenen Artikeln und Angebote als Reisebüro. Die jährlich neu herausgegebene Autoumweltliste bietet den Auto fahrenden Mitgliedern und Nichtmitgliedern eine Entscheidhilfe beim Autokauf. Sie bewertet einmal jährlich alle in der Schweiz erhältlichen Automodelle ausführlich nach ökologischen Kriterien.
Kontroverse
2004 und 2005 geriet der VCS in die Schlagzeilen, weil ihm vorgeworfen wurde, über das so genannte Verbandsbeschwerderecht missbräuchlich die Verwirklichung einiger sehr grosser Einkaufszentren verhindert oder verzögert zu haben. Im Fokus der Öffentlichkeit standen dabei Beschwerden des VCS im Zusammenhang mit diversen neuen oder auszubauenden Einkaufszentren der Migros, einem Neubau des Möbelhauses Ikea in Spreitenbach bzw. Dietikon, sowie dem Bau eines neuen Stadions für die Fußball-Europameisterschaft 2008 in Zürich.
In den meisten Fällen wurde dem VCS jedoch bisher zumindest teilweise recht gegeben. Alle zehn Fälle, welche Migros im März 2004 als Beispiele aufführte, waren entweder bereits abgeschlossen oder wurden bis 2007 durch die zuständigen Beschwerdeinstanzen entschieden. Acht der zehn zitierten Fälle wiesen nach dem Rechtsverfahren wesentliche Verbesserungen für die Umwelt auf. Ein Fall wurde vom Schweizer Bundesgericht gestoppt, weil es nicht mit dem Umweltrecht vereinbar war (Seedamm-Center Pfäffikon SZ). Nur in einem Fall entschied das oberste Gericht gegen den VCS (Länderpark Stans). Neun von zehn Projekten sind realisiert oder im Bau. Der Ikea-Neubau in Spreitenbach als weiteres umstrittenes Projekt wurde vom Bundesgericht mit Auflagen bewilligt. Er wurde im Dezember 2006 eröffnet.
Beim Projekt Hardturm-Stadion stieg der VCS Mitte 2004 nach dem Entscheid der ersten Instanz (Regierungsrat des Kantons Zürich) aus dem Rechtsfall um das Planungsverfahren aus. Anwohner, die Stadt Zürich und der Investor Crédit Suisse führten trotzdem Beschwerde bis vor Bundesgericht. Im anschliessenden Baugesuch zogen wiederum die Anwohner, die Stadt Zürich und der Investor alle rechtlichen Register und gingen abermals bis vor Bundesgericht. Als Ersatz für das Hardturm-Stadion wurde das Letzigrund-Stadion umgebaut. Weil keine verkehrsintensive Mantelnutzung durch Einkaufszentren stattfindet, verlief die Planung ohne Intervention von Umweltverbänden.
Der Einsatz des Verbandsbeschwerderechtes wurde auf Grund der öffentlichen Debatte innerhalb des Verbandes breit diskutiert. Ein internes Reglement mit Triage-Kriterien gibt den Sektionen und dem VCS Schweiz vor, wie Verbandsbeschwerden zu führen sind. Das oberste Exekutivorgan des VCS Schweiz, der Zentralvorstand, entscheidet über jede Stufe jeder Beschwerde.
Weblinks
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