Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug ist die unberechtigte Erlangung einer Geld- oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Dies entspricht dem allgemeinen Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB). Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB umfasst die Tathandlung, dass eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört wird. Versicherungsbetrug als eigenständigen Tatbestand (§ 265 StGB a.F.) gibt es nicht mehr.

Die Tathandlung ist eine Straftat und wurde mit einem Strafmaß von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt. (Regelbeispiel: § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB).

Inhaltsverzeichnis

Formen des Betrugs

  1. Einer Versicherung werden wichtige Daten zur Erhebung des Versicherungswerts vorenthalten bzw. falsche Angaben gemacht. Hierbei liegt Arglistige Täuschung vor.
  2. Einer Versicherung wird ein Schaden, der nicht eingetreten ist, mit dem Ziel des Erhalts einer Geldleistung gemeldet. Dies kann unter Vortäuschung einer Straftat erfolgen.
  3. Ein vorsätzlich herbeigeführtes Schadenereignis wird als Unfall dargestellt (z.B. „Autobumser“). Dies geschieht oft in Tateinheit mit Punkt 4.
  4. Der volle Wiederbeschaffungswert wird statt des tatsächlichen Restbuchwertes verlangt.

Ausmaß von Versicherungsbetrug in Deutschland

In anonymen Interviews gaben über ein Viertel der Befragten an, gegenüber ihrem Versicherer mindestens in einem Falle falsche Angaben gemacht zu haben.[1] Im Kompositbereich (Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung) kommen Schätzungen in fast allen Industrieländern dazu, dass rund 10 % aller Schadenmeldungen betrügerisch sind. In einigen Sparten wird ein Anteil von sogar 50 % angenommen.[2] Im angelsächsischen Bereich wird der Versicherungsbetrug aufgrund des enormen Schadens als „quiet catastrophe“ bezeichnet.

Volkswirtschaftlicher Schaden durch Versicherungsbetrug

Durch überhöhte Rückzahlungen verlieren die Versicherer jährlich Geld, das sie für berechtigte Ansprüche nicht mehr ohne Weiteres zur Verfügung haben. Zwar haben sich Versicherer zu einem Versicherungspool zusammengeschlossen, in dem sie sich gegenseitig rückversichern, jedoch ist die Folge von übermäßigem Versicherungsbetrug, dass die Preise relativ stark steigen.

Maßnahmen der Versicherer gegen Versicherungsbetrug

Als Gegenmaßnahmen sind zum Beispiel unabhängige Schadensgutachter zu nennen, die ohne Wissen voneinander ein- und denselben Schaden bewerten. Kommen sie zu dem annähernd gleichen Ergebnis, scheint die Sache berechtigt. Außerdem ist als Instrument noch der Schadenfreiheitsrabatt zu berücksichtigen, der gegeben wird, wenn die Versicherer keine Schadensleistungen gegenüber dem Versicherten erbringen müssen. Bei eintretetendem Versicherungsfall muss der Schadenfreiheitsrabatt automatisch zurückgestuft werden.

Der Einsatz von Betrugserkennungssoftware kann dabei nur ein – und im komplexen Sachversicherungsrecht ein eher zu unter- als überschätzender – Baustein sein. Dazu setzen viele Versicherungen ein automatisiertes Prüfverfahren ein, die sogenannte „Intelligente Schadenprüfung“ (ISP). ISP prüft Schadensakten anhand von Entscheidungslogiken auf Basis von Fuzzy Logic.

Eine weitere Maßnahme ist die gemeinsame Warn- und Hinweisdatenbank der im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Versicherungsunternehmen Uniwagnis.

Siehe auch

Literatur

  • Dirk-Carsten Günther: Betrug in der Sachversicherung. Karlsruhe 2006, Verlag Versicherungswirtschaft ISBN 3899522796
    • ders: Betrugsaufklärung versus Datenschutz, VersR 2003, 18
    • ders.: Nachweis der Eigenbrandstiftung, r+s 2006, 221
  • Werner Lücke: Versicherungsbetrug in der Sachversicherung, VersR 1996, 785
  • Andreas Knaus: Versicherungsbetrug aus vertragstheoretischer sicht und Aspekte von Costly State Verification Modellen. 2002, dissertation.de ISBN 3898254127
  • Jörg Schiller: Versicherungsbetrug als ökonomisches Problem. Karlsruhe 2004, Verlag Versicherungswirtschaft ISBN 3899521668

Einzelnachweise

  1. näher hierzu die Studie „Versicherungsbetrug: Erklärung und Prävention“, Köln 1996, psychonomics AG.
  2. Ulbricht/Fähnrich VW 2005, 1490.

Weblinks

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