- Vertrag von Konstanz
-
Der Konstanzer Vertrag wurde zwischen Papst Eugen III. und König Friedrich I. geschlossen und ist nach Konstanz am Bodensee benannt, wo Friedrich den Vertrag am 23. März 1153 beeidete.
Nach der Wahl Friedrichs zum deutschen König begannen Verhandlungen zwischen dem Königshof und der römischen Kurie, um die Bedingungen für eine Kaiserkrönung festzulegen. Das Ergebnis war der Vertrag von Konstanz.
Inhaltsverzeichnis
Entstehungsgeschichte
Die Vereinbarung der Unterhändler erfolgte im Dezember 1152 oder im Januar 1153 in Rom (DF. I. 51). Sie wurde wörtlich in die Bestätigung durch Friedrich Barbarossa übernommen (DF. I. 52). Auffällig ist in der Intitulatio die Verwendung des Kaisertitels imperator. Dies könnte mit der Beteiligung des Wibald von Stablo an der Redaktion des Dokuments zusammenhängen. Die Texte sind nur abschriftlich überliefert: die Unterhändlerurkunde im Briefbuch des Wibald, die eigentliche Vertragsurkunde bei Albinus, im Liber censuum des Cencius sowie in den Abschriften der wichtigsten Privilegien der römischen Kirche, die während des Konzils von Lyon 1245 angelegt wurden (Rouleaux de Cluny).
Unterhändler Friedrichs waren die Bischöfe Anselm von Havelberg und Hermann von Konstanz, der Graf Ulrich von Lenzburg und zwei Vertreter des norditalienischen Adels. Papst und Kardinäle erklärten ihre Zustimmung in Gegenwart der Unterhändler, für den König beschwor ein hoher Reichsministeriale die Vereinbarung, wie es im Abkommen vorgesehen war.
Zeugen in der Ratifizierungsurkunde waren neben den deutschen Unterhändlern der Erzbischof Arnold von Köln, die Bischöfe von Como und Chur, Abt Wibald von Stablo und der Kaplan Gottfried von Viterbo. Unter den Laienfürsten sind Herzog Welf VI., Markgraf Hermann von Baden, Graf Werner von Lenzburg und der Reichsministeriale Kämmerer Anselm.
Inhalt
Im Vertrag versprach König Friedrich, die aufständische Römische Kommune zu unterwerfen, die Stadt wieder der Herrschaft des Papstes zu übergeben und ohne päpstliche Zustimmung keinen Frieden mit Römern oder den Normannen auf Sizilien zu schließen, für den Papst die Herrschaft über die römische Kirche wieder herzustellen und zu sichern sowie byzantinischen Besitzansprüchen in Italien entgegen zu treten. Im Gegenzug versprach der Papst, Friedrich zum Kaiser zu krönen und ihn bei der Herrschaftsausübung zu unterstützen, den Bann gegen Umstürzler im Reich zu verhängen und sich an der Vertreibung der Byzantiner aus Italien zu beteiligen. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen erreichte Friedrich I. darüber hinaus, dass der Papst den Erzbischof von Mainz sowie die Bischöfe von Minden, Hildesheim und Eichstätt, die der ihm feindlich gesinnten welfischen Seite nahe standen, gegen ihm genehmere Amtsinhaber austauschte.
Versprechen des Königs an den Papst
- Es soll keinen Frieden ohne Einwilligung des Papstes zwischen dem König und den Römern, sowie mit Roger von Sizilien geben. Darüber hinaus soll Friedrich dabei helfen die Römer dem Papst zu unterwerfen.
- Friedrich soll als Schirmvogt der heiligen Römischen Kirche die Regalien des heiligen Petrus beschützen und dabei helfen Regalien zurückzuerlangen und dann das Zurückerlangte schützen.
- Er soll dem Griechischen König (Manuel I. Komnenos, 1143 - 1180 Kaiser von Byzanz) kein Land diesseits des Adriatischen Meeres überlassen.
- Er soll dies alles ohne List und böse Absicht tun.
Versprechen des Papstes an den König
- Er wird Friedrich, sobald er zur Vollgewalt seiner Krone eintrifft, ohne Schwierigkeiten und Widerspruch zum Kaiser krönen.
- Der Papst wird seinem Amt entsprechend zur Wahrung, Mehrung und Erweiterung der Ehre des Reiches (siehe honor imperii) beitragen. Wenn jemand die Ehre erschüttert, dann wird er ihn ermahnen und schließlich mit dem Bannspruch und der Exkommunikation belegen.
- Er soll dem griechischen König kein Land diesseits des Adriatischen Meeres überlassen.
- Dies alles soll ohne List und böse Absicht eingehalten werden und kann nur durch die Übereinstimmung beider Seiten geändert werden.
Literatur
- Peter Rassow: Honor imperii. Die neue Politik Friedrich Barbarossas 1152 - 1159 Durch den Text des Konstanzer Vertrages ergänzte Neuausgabe. Oldenbourg, München 1961.
Weblink
Kategorien:- Historisches Dokument
- 1153
- Recht (Heiliges Römisches Reich)
Wikimedia Foundation.