Vikariat (evangelisch)

Vikariat (evangelisch)

Das Vikariat ist die praktische Vorbereitung für den Beruf des evangelischen Pastors bzw. Pfarrers.

Wer das Vikariat durchläuft, ist Vikar oder Vikarin. Das Vikariat ist dienstrechtlich ein Vorbereitungsdienst, ähnlich dem Referendariat im öffentlichen Dienst; das Vikariat ist damit der zweite Teil der Pfarrerausbildung in Deutschland.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Vikariat ist ein mit dem Ersten Theologischen oder Ersten Kirchlichen Examen abgeschlossenes Studium der evangelischen Theologie, währenddessen man auf der Liste der Theologiestudenten der Landeskirche eingetragen war. Das Erste Theologische Examen entspricht dem akademischen Grad des Diploms (Dipl. theol.), das sich je nach Landeskirche und Universität zusätzlich zu dem Ersten Theologischen Examen erwerben lässt (siehe Theologie). Am Ende des Vikariats wird das Zweite Theologische bzw. das Zweite Kirchliche Examen absolviert; dessen erfolgreicher Abschluss ist mit einem akademischen Grad nicht gleichzusetzen.

Im Anschluss an das Zweite Examen kann eine Übernahme in der kirchlichen Probedienst als Pastor bzw. als Pfarrer zur Anstellung (Pfr. z. A.) erfolgen. Die Ordination zum Pastor bzw. Pfarrer erfolgt, nach Landeskirche unterschiedlich, entweder während dieses Probedienstes oder aber erst bei der Einführung auf die erste Pfarrstelle in einem unbefristeten Dienstverhältnis.

Während des Vikariats darf der Anwärter schon Kraft der Ordination des Pastors oder der Pastorin, der oder die die Ausbildung in der Gemeinde begleitet, das Abendmahl verwalten, trauen, taufen etc.; dies ist eine Sonderregelung, um die Qualität dieser Ausbildung zu sichern, die teilweise im Widerstreit mit ökumenischen Vereinbarungen steht. Ebenso ist die Erlaubnis dazu in den verschiedenen Landeskirchen geregelt. So dürfen z.B. in Sachsen die Vikare nur inklusiv, nicht aber exklusiv segnen und das Abendmahl nicht einsetzen. Der Ablauf und die Länge des Vikariats variieren zwischen den einzelnen Landeskirchen. In der Nordelbischen Kirche beginnt zur Zeit bspw. einmal im Jahr ein Vikariatskurs, der 29 Monate dauert und 18 Teilnehmer hat.

Zeitlicher Ablauf des Vikariats

Das Vikariat beginnt mit der Verleihung der Anstellungsurkunde; in einigen Landeskirchen wird die Überreichung mit einem Gottesdienst verbunden. Damit wird die betreffende Person in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis auf Widerruf berufen.

Der zeitliche Ablauf eines Vikariats wird von der jeweiligen Landeskirche geregelt und kann daher hier nur beispielhaft beschrieben werden. In einigen Landeskirchen steht beispielsweise zu Beginn eine Phase des Dienstes in der Schule, die bis zu einem halben Jahr dauern kann. Nachdem anfänglich ausschließlich der Unterricht eines Mentors oder mehrerer Lehrer hospitiert wird, muss später selbständig Unterricht in Religion und einem weiteren Fach erteilt werden. Ergänzend wird in dieser Zeit eine religionsdidaktische Einrichtung der betreffenden Landeskirche besucht.

Es folgt die mindestens ein Jahr dauernde Gemeindephase, in der der Anwärter einem Pfarrstelleninhaber fest zugeordnet ist. Dort wird schrittweise gelehrt, Gottesdienst, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen zu halten. Als letztes folgt die Abschlussphase mit dem zweiten theologischen Examen, bestehend aus einigen Klausuren und/oder mündlichen Prüfungen.

Während des Vikariats finden teils mehrwöchige Kurse in einem Predigerseminar statt, in denen die praktische Arbeit in der Gemeinde reflektiert wird und neue Ansätze erprobt werden. Häufig ist auch ein Modell mit monatsweise eingerichteten Phasen im Predigerseminar, die das Gemeindevikariat unterbrechen. Es finden Kurse zu Pädagogik, Seelsorge, Predigtlehre statt. In den meisten Vikariatsmodellen ist eine Regionalgruppe hinzugekommen. Sie besteht aus Vikaren aus der Region in fester Zusammensetzung. Diese Vikare und Vikarinnen treffen sich mit ihrem Mentor zu einem Austausch eigener Erlebnisse und Erfahrungen, um so Anregungen für die eigene Arbeit zu erhalten.

Literatur

  • Gero Dolezalek, Hans-Martin Bregger, Isolde Karle: Art. Vikar/Vikarin I. Kirchenrechtlich II. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 35 (2003), S. 84-93 (enzyklopädischer Überblick)
  • Thomas Benner: Handreichung für Theologiestudium und Vikariat: Ausbildung zum Pfarramt in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Hrsg. vom Ausbildungsdezernat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Kassel 1999

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