- Vorbehaltsaufgabe
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Vorbehaltsaufgaben sind Arbeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur durch Angehörige bestimmter Berufe erfolgen dürfen. Beispiele sind:
Wirtschaftsprüfung
"Vorbehaltsaufgaben" sind hier diejenigen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers, der diesem Berufsstand aufgrund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Wirtschaftsprüferordnung, Handelsgesetzbuch) alleinig zugewiesen ist.
Zu der vorrangigsten Vorbehaltsaufgabe eines Wirtschaftsprüfers zählt die Abschlussprüfung und Testatserteilung von großen Kapitalgesellschaften nach §§ 319 in Verbindung mit 267 Abs. 3 HGB. Jahresabschlüsse mittelgroßer Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) können hingegen auch von vereidigten Buchprüfern geprüft und testiert werden.
Steuerberatung
Vorbehaltsaufgaben für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte und die von diesen gebildeten Gesellschaften (Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften) sind alle geschäftsmäßigen steuerberatenden Tätigkeiten (§3 StBerG). Rechtsquellen sind hier die Abgabenordnung und das Steuerberatungsgesetz.
Hierzu gehören z.B. die Erstellung von Steuererklärungen oder die Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren.
Rechtsberatung
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist traditionell den Rechtsanwälten vorbehalten. Seit der Moderne sind für bestimmte Teilgebiete des Rechts neue Berufe entstanden, deren Angehörigen ebenfalls die Erlaubnis zur Rechtsbesorgung erteilt werden kann (Rentenberater, Versicherungsberater, Inkassounternehmen u.a.). Im Jahr 2007 hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine Regelung geschaffen, die auch solchen Personen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ermöglichen soll, die keine Volljuristen sind. Bestimmte Tätigkeiten wie insbesondere die Prozessführung bleiben aber den Rechtsanwälten vorbehalten.
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