- Bayerisches Landessozialgericht
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Das Bayerische Landessozialgericht ist Bayerns höchstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Es wird von der Präsidentin Elisabeth Mette geleitet.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landessozialgericht (LSG) hat seinen Sitz in München. In Schweinfurt besteht eine Zweigstelle. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Die Senate in München sind grundsätzlich für die Berufungen bzw. Beschwerden gegen Entscheidungen südbayerischer Sozialgerichte (Augsburg, Landshut, München, Regensburg), die Senate in Schweinfurt sind für Nordbayern (Sozialgerichte Bayreuth, Nürnberg, Würzburg) zuständig.[1] Da aus rechtlichen Gründen die Zweigstelle kleiner sein muss, als das eigentliche LSG, sind in Schweinfurt nicht alle Fachsenate vorhanden, so dass z.T. auch für nordbayerische Entscheidungen Münchener Senate zuständig sind.[2]
Gerichtsgebäude
Das LSG befindet sich in der Ludwigstraße 15, 80539 München (Stadtteil Maxvorstadt). Die Zweigstelle in Schweinfurt befindet sich am Rusterberg 2, 97421 Schweinfurt.
Bibliothek
Die Bibliothek des Landessozialgerichts Bayern ist eine nichtöffentliche Präsenzbibliothek mit den Schwerpunkten:
- Alterssicherung der Landwirte
- Arbeitsförderung
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Kindergeldrecht
- Krankenversicherung
- Soziales Entschädigungsrecht
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Unfallversicherung
Sie kann auch von gerichtsfremden Personen genutzt werden.
Mediation
Seit dem 1. September 2006 kann am Bayerischen Landessozialgericht und am Sozialgericht München im Rahmen eines Projekts nach der Klageerhebung auch eine Mediation durchgeführt werden.
Instanzenzug
Dem Landessozialgericht Bayern ist das Bundessozialgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte befinden sich in
- Nürnberg (zuständig für Mittelfranken)
- Landshut (zuständig für Niederbayern)
- München (zuständig für Oberbayern)
- Bayreuth (zuständig für Oberfranken)
- Regensburg (zuständig für die Oberpfalz)
- Augsburg (zuständig für Schwaben)
- Würzburg (zuständig für Unterfranken) mit einer LSG Zweigstelle in Schweinfurt
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ www.lsg.bayern.de: Geschäftsverteilung BayLSG. Abgerufen: 30. März 2009]
- ↑ Keller in Meyer-Ladewig, SGG, § 28 Rn. 2b
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