- Wahlbereich
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Die beiden Bürgerschaftswahlbereiche in Bremen sind die Wahlkreise zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft.
Der Bremischen Bürgerschaft gehören 83 Abgeordnete an. Hiervon werden 68 im Wahlbereich Bremen und 15 im Wahlbereich Bremerhaven gewählt. Diese Wahlbereiche sind in § 5 des Bremischen Wahlgesetzes geregelt[1].
Der Wahlbereich Bremen umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, der Wahlbereich Bremerhaven das der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Wahl erfolgt getrennt nach den beiden Wahlbereichen in einer Listenwahl nach dem Verhältniswahlrecht. Dies führt zu der bundesweiten Besonderheit, dass auch die Fünf-Prozent-Hürde getrennt nach den Wahlbereichen angewendet wird und ein Ergebnis über 5 % in einem der beiden Wahlbereiche dazu führt, dass die betreffende Partei Mitglieder in die Bürgerschaft entsendet, auch wenn sie auf Ebene des Landes unterhalb von 5 % liegt. Auch rücken im Falle des Ausscheidens aus der Bürgerschaft jeweils Nachrücker der betreffenden Parteiliste des jeweiligen Wahlbereichs nach.
Geschichte
Die Verteilung der Mandate auf die beiden Wahlbereiche wurde vom Bremer Staatsgerichtshof 2004 für unzulässig erklärt[2]. Bis dahin hatte Bremerhaven 16 Sitze erhalten. Nach der Entscheidung wurde 2006 das Gesetz geändert und die Zahl der Abgeordneten aus Bremerhaven auf 15 gesenkt.
Quellen
- ↑ Bremisches Wahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 1990 (Brem.GBl. S. 321) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Februar 2006 (Brem.GBl. S. 99)
- ↑ Bremer Staatsgerichtshof, Entscheidung vom 5. November 2004 – St 2/04
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