Abitur in Sachsen

Abitur in Sachsen

Das Abitur in Sachsen wird üblicherweise mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder einem Beruflichen Gymnasium erworben.

Inhaltsverzeichnis

Eintritt in die gymnasiale Oberstufe

Voraussetzungen am Gymnasium

Die gymnasiale Oberstufe (auch Sekundarstufe II genannt) umfasst in Sachsen die Jahrgangsstufen 11 und 12. Der Eintritt in diese Stufe ist nur möglich, wenn die Klassenstufe 10 des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen wurde. Schüler mit einem Realschulabschluss, die von einer Mittelschule an das Gymnasium wechseln, müssen die Klassenstufe 10 am Gymnasium zusätzlich absolvieren. Die künftigen Schüler der Sekundarstufe II sollen somit auf die Veränderungen gegenüber dem bisherigen Unterrichts- und Bewertungssystem vorbereitet werden.

Voraussetzungen am Beruflichen Gymnasium

Ein berufliches Gymnasium ist ein Gymnasium der Aufbauform, es umfasst die gymnasiale Oberstufe mit der Klasse 11 und den Jahrgangsstufen 12 und 13. In die Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums können aufgenommen werden:

  • Schüler, die die Klasse 10 einer Mittelschule oder einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule besucht haben und dort den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit mindestens dreimal der Note 2 in den Fächern Deutsch, Mathematik, der fortzuführenden Fremdsprache, Physik, Chemie und Biologie erreicht haben. Die übrigen genannten Fächer sollen mindestens die Note 3 aufweisen. Die Durchschnittsnote aller Fächer darf in der Regel nicht schlechter als 2,5 sein;
  • Schüler von allgemeinbildenden Gymnasien mit dem Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Klasse 11 des Gymnasiums oder dem Nachweis des Realschulabschlusses;
  • Schüler mit einem Realschul- oder gleichwertigen Abschluss, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wenn ihr Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis für den Realschulabschluss mindestens 3,0 beträgt, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortzuführende Fremdsprache keine Note schlechter als 3,0 sein darf und sie im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht haben.

Schüler, die die Notenanforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird. In diesem regelmäßig 20-minütigen Gespräch soll der Schüler grundlegendes Verständnis in den für die gewählte Richtung des Beruflichen Gymnasiums maßgeblichen Fachinhalten nachweisen.

Die Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Vorliegen besonderer vom Schüler nicht zu vertretender Umstände, insbesondere längerer Krankheit, kann der Schulleiter Ausnahmen zulassen.

Unterschiede der Ober- zur Mittelstufe

Im Vergleich zu den Klassen 5 bis 10 gibt es einige grundlegende Unterschiede:

  • Anstelle von Klassen gibt es nun Kursgruppen (meist kurz als "Kurse" bezeichnet), die von Fach zu Fach unterschiedlich zusammengesetzt sein können.
  • Der Unterricht wird zudem in Leistungs- und Grundkursen erteilt. Hierbei erwerben die Schüler in den Grundkursen grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse und Fähigkeiten; die Leistungskurse tragen intensiverem Fragen und Verstehen Rechnung.
  • Die Aufgaben des Klassenleiters der Klassenstufen 11 bis 12 übernimmt der Tutor, der meist einer der Leistungskurslehrer ist. Er berät die Schüler in Absprache mit den zuständigen Fachlehrern in allen Angelegenheiten des jeweiligen Schulfaches und bei der Wahl der Abiturprüfungsfächer.
  • Die Jahrgangsstufen 11 und 12 gliedern sich in vier Kurshalbjahre: 11/I, 11/II, 12/I und 12/II. Dies hat vor allem eine besondere Bedeutung bei der Berechnung der Gesamtqualifikation.
  • Der bisher verwandten 6-Noten-Skala werden Punkte zugeordnet. Da hierbei auch die Noten-Tendenzen Berücksichtigung finden, ist eine differenziertere Bewertung möglich.
Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 96 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 91 %
13 1− 86 %
12 gut 2+ 81 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 76 %
10 2− 71 %
9 befriedigend 3+ 66 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 61 %
7 3− 56 %
6 ausreichend 4+ 51 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 46 %
4 schwach ausreichend 4− 41 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 34 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fächern im Pflichtbereich (Leistungskurse und Grundkurse) und im Wahlbereich (Grundkurse und Arbeitsgemeinschaften). Das Angebot an Leistungs- und Grundkursen ist so angelegt, dass die Schüler an den verbindlichen Kursen teilnehmen und somit die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen können.

Pflichtbereich

Die Fächer des Pflichtbereichs sind in drei Aufgabenfelder unterteilt:

  • Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
    • Deutsch
    • Fremdsprachen (spätestens ab Klasse 8 als Pflichtfach begonnen)
    • Kunsterziehung
    • Musik
  • Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
  • Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
    • Mathematik
    • Biologie
    • Chemie
    • Physik

Die Fächer Sport und Religion bzw. Ethik sind als Pflichtfächer keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

Wahlbereich

Im Wahlbereich können die Fächer

  • Astronomie,
  • Informatik,
  • Fremdsprachen, die in der Sekundarstufe I als Arbeitsgemeinschaft geführt wurden sowie

genehmigte fachübergreifende Grundkurse angeboten werden, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen.

Von dem Wahlbereich können in den Kursjahren 11 und 12 insgesamt maximal 5 auf die Wochenstunden angerechnet werden. Hiervon können nur die Grundkurse angerechnet werden, die Arbeitsgemeinschaften bleiben unberücksichtigt.

Es können auch zusätzliche Lernangebote in Form von Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden, wie z. B.

  • Chor,
  • Orchester,
  • Darstellendes Spiel,
  • Fremdsprache (in Jahrgangsstufe 11 beginnend),
  • Sport,
  • "Cambridge"-Kurs (soll auf den Erwerb eines weltweit anerkannten Englisch-Sprachzertifikat hinführen)

Übersicht über die Wochenstundenanzahl

Bitte auch die Hinweise unter der Tabelle beachten!

Bereich Aufgabenfeld Fächer Wochenstunden (Grundkurs) Wochenstunden (Leistungskurs)
Pflicht sprachlich-künstlerisch-literarisch Deutsch 4 5
Sorbisch 4 5
Englisch
Französisch
Latein
Polnisch
Russisch
Spanisch
Tschechisch
Sonstige
2 bis 4 5
Musik
Kunsterziehung
2 5
gesellschaftswissenschaftlich Geschichte
Gemeinschaftskunde/Re./Wi.
Geografie
2 5

mathematisch-
naturwissenschaftlich-technisch
Mathematik 4 5
Biologie
Chemie
Physik
3 bzw. 2 5
  Religion bzw. Ethik
Sport
2 5
Wahl Grundkurs Astronomie
Informatik
2
Fachübergreifender Grundkurs 3 oder 2
Fremdsprache (in Sek. I als AG geführt) 3
Arbeitsgemeinschaft Chor
Orchester
Darstellendes Spiel
Sport
2
Fremdsprache
(ab Jahrgangsstufe 11)
3


  • Eine fortgeführte Fremdsprache wird im Grundkurs mit zwei, jede weitere mit drei Wochenstunden unterrichtet (nicht in allen Schulen).
  • An Gymnasien, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden, wird der Grundkurs Religion mit 3 Wochenstunden unterrichtet.
  • Das Abiturzeugnis enthält einen Vermerk darüber, dass das Zeugnis das Latinum bzw. Graecum bzw. Hebraicum einschließt, wenn der Schüler den Unterricht in einem der Fächer im erforderlichen Umfang als 1., 2. oder 3. Fremdsprache erfolgreich besucht hat. Das Latinum, Graecum bzw. Hebraicum kann auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft erworben werden. Die Voraussetzungen dafür sind mindestens drei Jahre Unterrichtszeit mit mindestens drei Wochenstunden sowie das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.
  • Ferner enthält das Abiturzeugnis einen Vermerk über die Noten in den abgewählten Pflichtfächern in Klasse 10.
  • Weiterhin kann die Vorbereitung auf den Erwerb international anerkannter Sprachdiplome im Rahmen eines Wahlgrundkurses oder einer Arbeitsgemeinschaft erfolgen.
  • In den Kursjahren 11 und 12 müssen jeweils 35 Wochenstunden eingebracht werden

Kurswahl

Leistungskurse

Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule zwei Fächer aus dem Pflichtbereich zu seinen Leistungskursen. Dabei sind die folgenden Kombinationen möglich:

  • Deutsch - fortgeführte Fremdsprache
  • Deutsch - Chemie oder Physik
  • Deutsch - Geschichte
  • Mathematik - fortgeführte Fremdsprache
  • Mathematik - Chemie oder Physik
  • Mathematik - Geschichte

Der Leistungskurs Chemie muss durch die Sächsische Bildungsagentur genehmigt werden.

(anstelle von Deutsch kann am Sorbischen Gymnasium in Bautzen auch Sorbisch gewählt werden)

  • "Fortgeführte Fremdsprache" bedeutet 1., 2. oder 3. Fremdsprache (ab Klassenstufe 8).
  • Die Einrichtung von Leistungskursen in den Fächern Kunsterziehung und Musik ist nur an Schulen mit musischem Profil möglich, in Musik darüber hinaus an Schulen mit vertiefter musischer Ausbildung (gemäß §4 SOGY).
  • Das Leistungskursfach Sport wird an Schulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung (gemäß §4 SOGY) eingerichtet.
  • Das Leistungskursfach Religion wird an Schulen in kirchlicher Trägerschaft eingerichtet.

Bei Gymnasien mit vertiefter Ausbildung gemäß § 4 SOGY wird nach entsprechenden Festlegungen in der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO) verfahren. Besonderheiten gelten darüber hinaus für das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen, das Wilhelm-Ostwald-Gymnasium Leipzig, das Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium Dresden und das Sorbische Gymnasium Bautzen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen für die sächsischen Sportgymnasien.

Grundkurse

Ergänzung zur neuen Oberstufenverordnung ab kommendem Schuljahr: Sachsens Kultusministerium hat eine Sonderrolle in Deutschland beschlossen. Alle Grundkurse müssen belegt und eingebracht werden. Begründet wird diese Entscheidung mit der Nachfrage der Industrie nach allseitig ausgebildeten Naturwissenschaftlern. Der Abiturdurchschnitt und die Chancen sächsischer Schüler auf ein Studium in NC-Fächern verschlechtern sich. Bisher gab es die Möglichkeit, dass ein Teil der Kurse gestrichen werden konnte. Dies ist in Sachsen nun nicht mehr möglich. Eine Benachteiligung gegenüber anderen Bundesländern wird in Kauf genommen.

Bisher galt: Die Wahl der Grundkurse ergibt sich von den gewählten Leistungskursen. So sind sieben Fächer obligatorisch als Grundkurse bzw. Leistungskurs zu wählen (von 11/I bis 12/II):

  • Deutsch
  • Mathematik
  • fortgeführte Fremdsprachen
  • Physik
  • Chemie
  • Geschichte
  • Kunsterziehung oder Musik
  • Ethik oder Religion


Der Schüler kann des Weiteren Wahlgrundkurse belegen, die zum Teil fächerübergreifend sein können. Die fächerübergreifenden Grundkurse müssen vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus genehmigt werden und werden nicht von allen Schulen angeboten. Beispiele für Wahlgrundkurse sind:

  • Informatik
  • Astronomie
  • Ökologie
  • Psychologie
  • Filmanalyse
  • klassische und medizinische Biochemie

Entscheidet sich ein Schüler für einen Wahlgrundkurs, muss er dafür einen anderen Grundkurs abwählen. Es kann entweder Geografie oder GRW (bei Wahl eines Wahlgrundkurses mit biologischen Inhalten, z.B. Ökologie, auch Biologie) ersetzt werden. Man kann maximal zwei Wahlgrundkurse belegen.

Besondere Lernleistung

Im Rahmen der gymnasialen Oberstufe kann in Sachsen eine Besondere Lernleistung (BeLL) erbracht werden. Die Schule hat hierbei Betreuungspflicht gegenüber dem Schüler.

Die Einbringung dieser in die Gesamtqualifikation erfolgt in vierfacher Wertung und ersetzt die fünfte mündliche Prüfung.

Die BeLL wird von einem Erst- und Zweitkorrektor zur Bewertung herangezogen, wobei der Erstkorrektor der betreuende Lehrer ist. Des Weiteren ist eine mündliche Verteidigung (Kolloquium) dieser Arbeit notwendig.

Bei einer besonderen Lernleistung ohne fachpraktische Komponente errechnet sich die Gesamtpunktzahl in vierfacher Wertung wie folgt:

P\!Z_\mathrm{gesamt, vierfach} = \frac{8}{3} \cdot P\!Z_\mathrm{schriftlich} + \frac{4}{3} \cdot P\!Z_\mathrm{Kolloquium},

d. h. sie setzt sich aus den Einzelbewertungen der schriftlichen Dokumentation und des Kolloquiums im Verhältnis 2:1 zusammen. Die dabei berechnete Punktzahl wird gemäß den allgemeinen Rundungsregeln gerundet und geht dann in die Gesamtberechnung der Endnote ein.

Die Schülerin oder der Schüler ist berechtigt, sich zwei Wochenstunden für die Erbringung einer Besonderen Lernleistung anrechnen zu lassen. Das bedeutet, ein Grundkurs (Geografie, GRW oder Biologie) kann in der 12. Klasse zusätzlich abgewählt werden.

Weblinks

Quellen

  • Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Der Weg zum Abitur - Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien. Ausgabe 2003/2004
  • Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Der Weg zum Abitur - Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien. Ausgabe 2005/2006

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