- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, vulgo Bundesbeauftragter für Kultur und Medien bzw. Kulturstaatsminister, trägt die Verantwortung für die Kultur- und Medienpolitik der Bundesrepublik Deutschland, begleitet und kontrolliert vom Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Zu den Aufgaben gehören neben der Förderung von kulturellen Einrichtungen und Projekten von überregionaler, nationaler Bedeutung die Weiterentwicklung und Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen künstlerischen Schaffens sowie die Sicherung einer freien und pluralistischen Medienlandschaft. Dazu zählen auch die Förderung von Kultur in der Hauptstadt Berlin, von Gedenkstättenprojekten und die Filmförderung. Ebenso soll der öffentliche Diskurs über Kunst und Kultur gefördert und belebt werden.
Das Amt wurde vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 neu geschaffen und sollte Aktivitäten bündeln, die vorher bei verschiedenen Ministerien angesiedelt waren. Der Beauftragte ist Staatsminister beim Bundeskanzler und zugleich Leiter einer obersten Bundesbehörde. Mit ihm arbeiten rund 190 Mitarbeiter in Bonn und Berlin für die Belange der Kultur und der Medien. Im eigentlichen Sinne ist der Kulturstaatsminister kein Minister. So hat er beispielsweise kein Stimmrecht im Bundeskabinett.
Zum nachgeordneten Bereich des BKM gehören als Behörden sowie als von ihm getragene Einrichtungen z. B.: das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), die Deutsche Nationalbibliothek und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Auch die Vergabe von zahlreichen Preisen und Stipendien fällt in den Verantwortungsbereich der Behörde, z. B. der Deutsche Filmpreis, der Deutsche Drehbuchpreis, der Innovationspreis und das Auslandsstipendium in der Villa Massimo in Rom oder im Deutschen Studienzentrum in Venedig.
Anfang November 2009 geriet die Behörde in die öffentliche Kritik, nachdem Medien über die Zensur von Ausstellungstexten des ihrem Zuständigkeitsbereich unterstellten Deutschen Historischen Museums berichtet hatten.[1]
Amtsinhaber
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Nr. Name (Lebensdaten) Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei 1 Michael Naumann (* 1941) 1998 2001 SPD 2 Julian Nida-Rümelin (* 1954) 2001 2002 SPD 3 Christina Weiss (* 1953) 2002 2005 parteilos 4 Bernd Neumann (* 1942) 2005 CDU Filmförderung
Im Rahmen der Filmförderung wird die Herstellung und Verbreitung künstlerisch anspruchsvoller und künstlerische wertvoller Kinofilme unterstützt.
Die Förderung erfolgt dabei
- zum einen durch die Vergabe folgender Preise: Deutscher Filmpreis, Deutscher Kurzfilmpreis, Deutscher Drehbuchpreis, Verleiherpreis, Kinoprogrammpreis sowie der Innovationspreis;
- zum anderen durch finanzielle Maßnahmen, die unmittelbar projektbezogen das kulturelle Niveau des deutschen Films und Kinos anregen und stützen sollen.
Die Förderungen umfassen:
- die Projektentwicklung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme,
- die Produktionsförderung für Kinder- und Jugendfilme,
- die Produktionsförderung für Kurzfilme,
- die Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme,
- die Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme,
- die Drehbuchförderung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme,
- die Kopienförderung sowie
- die Verleihförderung.
Darüber hinaus wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 der Deutsche Filmförderfonds geschaffen, aus dem, zunächst für die Dauer von drei Jahren, jährlich 60 Millionen Euro für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland zur Verfügung stehen.
Denkmalpflege
Seit 1950 fördert der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien aus seinem Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ die Erhaltung von Baudenkmälern, archäologischen Stätten, historischen Parks und Gärten, wenn sie herausragende kulturelle, politische, geschichtliche, architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche Leistungen des Gesamtstaates deutlich machen oder für die kulturelle oder historische Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften entscheidend sind. Von 1950 bis 2007 wurden aus diesem Programm über 500 solche Kulturdenkmäler mit insgesamt rund 280 Millionen EUR gefördert.
Schutz von Kulturgut
Aufgrund des „Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ führt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ein „Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ und ein „Gesamtverzeichnis national wertvoller Archive“. Ferner kann er gemäß § 3 Absatz 2 dieses Gesetzes den Eintrag in das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ bewirken, wenn die Eintragung im nationalen Interesse ist.
Einzelnachweise
- ↑ Bericht der Zeitung Tagesspiegel vom 12. November 2009; Bericht der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 13. November 2009
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Bundesbehörde in Bonn
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