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Rainer Wernsmann (* 1969 in Münster) ist ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler. Seit 2006 ist er Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht an der juristischen Fakultät der Universität Passau.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Wernsmann absolvierte die Juristischen Staatsprüfungen 1993 und 1996. In der Zwischenzeit war er Wissenschaftliche Hilfskraft am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität bei Hans-Uwe Erichsen, im Anschluss Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Wissenschaftlicher Assistent bei Dieter Birk am Institut für Steuerrecht derselben Universität. Dort wurde Wernsmann 1999 mit einer Dissertation zum Thema Das gleichheitswidrige Steuergesetz – Rechtsfolgen und Rechtsschutz zum Dr. iur. auch promoviert und, nach einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft, 2003 mit einer Schrift zum Thema Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem habilitiert. Wernsmann hält die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Steuerrecht und Europarecht. Im Jahr 2004 wurde er an die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr in Hamburg auf eine Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht berufen, im Jahr 2006 wechselte er an die Universität Passau auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insb. Finanz- und Steuerrecht.
Leistungen
2008 hat Wernsmann vor dem Bundesverfassungsgericht als Bevollmächtigter der Bundesregierung die Kürzung der Pendlerpauschale verteidigt[1] und ist in einem Gutachten für die Deutsche Industrie- und Handelskammer zu dem Ergebnis gekommen, dass der Regierungsentwurf zur Erbschaftssteuerreform mangels Gesetzgebungskompetenz verfassungswidrig sei[2].
Werke
Monografien
- Das gleichheitswidrige Steuergesetz – Rechtsfolgen und Rechtsschutz. In: Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft. 128, Duncker & Humblot, Berlin 2000 (Zugl. Dissertation Münster, 1999).
- Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem. In: JuS Publicum. 135, Mohr Siebeck, Tübingen 2005 (Zugleich Habilitation Münster 2003).
Abhandlungen (Auswahl)
- Das demokratische Prinzip und der demographische Wandel – Brauchen wir ein Familienwahlrecht?. In: Der Staat. 2005, S. 43–66.
- Klagearten und Klagebefugnis im Konkurrentenrechtsstreit. In: Die Verwaltung. 2003, S. 67–103.
- Steuerliche Diskriminierungen und ihre Rechtfertigung durch die Kohärenz des nationalen Rechts - Zur Dogmatik der Schranken der Grundfreiheiten. In: Europarecht. 1999, S. 754–775.
- Bindung Privater an Diskriminierungsverbote durch Gemeinschaftsrecht. In: Juristenzeitung. 2005, S. 224–233.
Lehrbücher
- Rainer Wernsmann und Dieter Birk: Klausurenkurs im Steuerrecht. C.F. Müller, Heidelberg 2006.
Einzelnachweise
- ↑ Jan Dams: Steinbrück rechtfertigt sich fürs Sparen vor Gericht. In: Die Welt. 10. September 2008 (online).
- ↑ Neue Verfassungszweifel an geplanter Erbschaftssteuer. Staatsrechtler Wernsmann: Bund darf Tarif nicht festlegen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr. 224, 24. September 2008, S. 14.
Weblinks
- Literatur von und über Rainer Wernsmann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Homepage des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht der Universität Passau
Personendaten NAME Wernsmann, Rainer KURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtswissenschaftler GEBURTSDATUM 1969 GEBURTSORT Münster
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