- Rainer Wernsmann
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Rainer Wernsmann (* 1969 in Münster) ist ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler sowie Finanz- und Steuerrechtler. Seit 2006 ist er Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht, an der Juristischen Fakultät der Universität Passau. Seit April 2010 ist Wernsmann Prodekan dieser Fakultät.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Wernsmann absolvierte die Juristischen Staatsprüfungen 1993 und 1996 nach dem Studium und Referendariat in Münster und Paris. In der Zwischenzeit war er wissenschaftliche Hilfskraft am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität bei Hans-Uwe Erichsen, im Anschluss wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftlicher Assistent bei Dieter Birk am Institut für Steuerrecht derselben Universität. Dort wurde Wernsmann 1999 mit einer Dissertation zum Thema Das gleichheitswidrige Steuergesetz – Rechtsfolgen und Rechtsschutz zum Dr. iur.promoviert und, nach einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft, 2003 mit einer Schrift zum Thema Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem habilitiert; ihm wurde die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Steuerrecht und Europarecht verliehen. Im Jahr 2004 wurde er an die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr in Hamburg auf eine Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht berufen. Im Jahr 2005 erhielt er einen weiteren Ruf an die Universität Potsdam auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuer- und Verwaltungsrecht, den er aber ablehnte. Im Jahr 2006 wechselte er an die Universität Passau auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht, als Nachfolger von Prof. Dr. Hartmut Söhn.
Leistungen
Wernsmann ist Mitautor zahlreicher Kommentare zum Grundgesetz (Bonner Kommentar), zur Abgabenordnung (Hübschmann/Hepp/Spitaler), zum Einkommensteuerrecht (Kirchhof/Söhn/Mellinghoff) sowie zur Bundeshaushaltsordnung (Gröpl). Außerdem hat er im von Schulze/Zuleeg/Kadelbach herausgegebenen Handbuch "Europarecht" (2. Auflage 2010) den Abschnitt über das Europäische Steuerrecht verfasst.
Wernsmann ist daneben als Prozessbevollmächtigter in zahlreichen verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgetreten. So verteidigte er im Jahr 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht als Bevollmächtigter der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) die Kürzung der Pendlerpauschale.[1] Zudem vertrat er verschiedentlich Landesregierungen insbesondere im Verfahren zum kommunalen Finanzausgleich vor den Landesverfassungsgerichten. Ferner kam Wernsmann in einem Gutachten für die Deutsche Industrie- und Handelskammer zu dem Ergebnis, dass der Regierungsentwurf zur Erbschaftsteuerreform mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig sei[2].Im Jahr 2009 warb Wernsmann als Projektverantwortlicher für die Universität Passau, zusammen mit den Universitäten Frankfurt a.M. und Münster, ein aus Mitteln des Auswärtigen Amts gefördertes DAAD-Exzellenzzentrum Südostasien mit einem Drittmittelvolumen von ca. 1,2 Mio. Euro ein.
Engagement
Wernsmann ist seit 2008 ehrenamtlicher Vertrauensdozent der Passauer Hochschulgruppe der Begabtenförderung der Hanns-Seidel-Stiftung und betreut derzeit ca. 60 Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres akademischen Werdegangs. Ebenfalls seit 2008 ist er darüber hinaus Mentor für das Max Weber-Programm Bayern der Studienstiftung des deutschen Volkes und betreut hier weitere 25 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das Max Weber-Programm fördert hochbegabte Studierende an Hochschulen in Bayern. Durch individuelle Betreuung sowie durch ein Exzellenzprogramm steht den Stipendiaten im Max Weber-Programm neben dem Studium ein besonderes wissenschaftliches Zusatzangebot zur Verfügung. Träger des Max Weber-Programms ist der Freistaat Bayern. Ferner ist Wernsmann Mitglied des Beirats der European Law Students‘ Association Passau (ELSA) und unterstützt die Arbeit und das Engagement der lokalen Studentenvereinigung. Darüber hinaus ist Wernsmann Mitglied in der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und der European Association of Tax Law Professors.
Werke
Monografien
- Das gleichheitswidrige Steuergesetz – Rechtsfolgen und Rechtsschutz. In: Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft. 128, Duncker & Humblot, Berlin 2000 (Zugl. Dissertation Münster, 1999).
- Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem. In: JuS Publicum. 135, Mohr Siebeck, Tübingen 2005 (Zugleich Habilitation Münster 2003).
Abhandlungen (Auswahl)
- Das demokratische Prinzip und der demographische Wandel – Brauchen wir ein Familienwahlrecht?. In: Der Staat. 2005, S. 43–66.
- Klagearten und Klagebefugnis im Konkurrentenrechtsstreit. In: Die Verwaltung. 2003, S. 67–103.
- Steuerliche Diskriminierungen und ihre Rechtfertigung durch die Kohärenz des nationalen Rechts - Zur Dogmatik der Schranken der Grundfreiheiten. In: Europarecht. 1999, S. 754–775.
- Die Steuer als Eigentumsbeeinträchtigung?. In: Neue Juristische Wochenschrift. 2006, S. 1169–1174.
- Einkommensteuer und objektives Nettoprinzip. In: Deutsches Steuerrecht. 2009, S. 101–106 (Beihefter zu Heft 34).
- Die Einnahmenautonomie der Länder. In: Jahrbuch für öffentliche Finanzen. 2011, S. 417–435.
Lehrbücher
- Rainer Wernsmann und Dieter Birk: Klausurenkurs im Steuerrecht. 2. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2009.
- Rainer Wernsmann; In: Ehlers, Dirk/Schoch, Friedrich (Hrsg.): Rechtsschutz im Öffentlichen Recht. 1. Auflage. de Gruyter, Berlin 2009 (Konkrete Normenkontrolle; Vorabentscheidungsverfahren).
Einzelnachweise
- ↑ Jan Dams: Steinbrück rechtfertigt sich fürs Sparen vor Gericht. In: Die Welt. 10. September 2008 (online).
- ↑ Neue Verfassungszweifel an geplanter Erbschaftsteuer. Staatsrechtler Wernsmann: Bund darf Tarif nicht festlegen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr. 224, 24. September 2008, S. 14.
Weblinks
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