- Wiener Landtag
-
Wien verfügt mit dem Wiener Landtag und dem Wiener Gemeinderat über zwei politische Entscheidungsgremien. Durch die Doppelfunktion Wiens als Gemeinde und Bundesland dient der Wiener Landtag als Entscheidungsgremium für die Kompetenzen als Bundesland und der Wiener Gemeinderat als Entscheidungsgremium für die Kompetenzen als Gemeinde. Der Wiener Landtag setzt sich aus 100 Abgeordneten zusammen, die zugleich den Wiener Gemeinderat bilden. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Inhaltsverzeichnis
Wiener Landtag
Der Wiener Landtag verfügt über das Gesetzgebungsrecht für einfache Landesgesetze und Landesverfassungsgesetze. Die Gesetzesvorlagen können als Regierungsvorlage, durch einen Initiativantrag (der von mindestens fünf Landtagsabgeordneten unterstützt wird) oder durch ein Volksbegehren in den Landtag eingebracht werden. Nach dem Beschluss eines Landesgesetzes muss der Beschluss der Bundesregierung vorgelegt werden, die binnen einer Frist von acht Wochen Einspruch gegen das Landesgesetz erheben kann. Durch einen Beharrungsbeschluss kann der Landtag den Gesetzesbeschluss jedoch bei einem Einspruch aufrechterhalten.[1]
Wiener Gemeinderat
Der Wiener Gemeinderat ist das beschließende Organ der Gemeinde. Der Gemeinderat wählt den Bürgermeister (und Landeshauptmann) und die Stadträte, übt die Kontrolle über die Gemeindeorgane aus und beschließt das Budget und den Rechnungsabschluss der Gemeinde.[2]
Abgeordnete zum Wiener Landtags und Mitglieder des Wiener Gemeinderats
Listen der Abgeordneten zum Wiener Landtag und Gemeinderat nach Wahlperioden (GP)Zweite Republik: 5. WP (1945–1949) | 6. WP (1949–1954) | 7. WP (1954–1959) | 8. WP (1959–1964) | 9. WP (1964–1969) | 10. WP (1969–1973) | 11. WP (1973–1978) | 12. WP (1978–1983) | 13. WP (1983–1987) | 14. WP (1987–1991) | 15. WP (1991–1996) | 16. WP (1996–2001) | 17. WP (2001–2005) | 18. WP (ab 2005)
Einzelnachweise
- ↑ wien.gv.at Aufgaben des Wiener Landtags
- ↑ dasrotewien.at
Weblinks
Wikimedia Foundation.