Landtagspräsident (Österreich)

Landtagspräsident (Österreich)

Landtagspräsident ist der Titel, den die Vorsitzenden der Landtage der österreichischen Bundesländer führen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Auch die ursprünglich ständisch organisierten Landtage der österreichischen Kronländer kannten bereits das Amt des Landtagspräsidenten. Nach dem Ende der Monarchie und der Konstituierung der ersten Landesausschüsse und Landesversammlungen wurden zum ersten Mal Vorsitzende von demokratisch legitimierten Landesparlamenten gewählt. Spätestens mit der Verfassung von 1920 wurde in jedem Land ein Vertretungskörper unter der Bezeichnung Landtag eingerichtet, ihre Vorsitzenden sind bis heute die Landtagspräsidenten.

Wahl

Der Landtagspräsident wird mit seinen beiden Stellvertretern am Beginn jeder Legislaturperiode durch den Landtag gewählt. Einberufen wird die erste Sitzung eines Landtages meist durch den Präsidenten des letzten Landtages, ist kein Mitglied des ehemaligen Präsidiums mehr im Landtag vertreten, kennen einige Geschäftsordnungen die Funktion des Alterspräsidenten. Die Zugehörigkeit des Präsidenten und seiner Stellvertreter zur Landesregierung ist ausgeschlossen. Erlischt die Stelle des Präsidenten durch Rücktritt oder Tod vorzeitig, oder wird er vom Landtag abberufen, so ist ein neuer Landtagspräsident zu wählen.

Funktion

Die Rechte des Landtagspräsidenten sind in den einzelnen Landesverfassungen und Geschäftsordnungen der Landtage ähnlich ausgestaltet. Der Landtagspräsident vollzieht die Angelobung der Mitglieder des Landtages. Er leitet die Sitzungen des Landtages und beurkundet die, durch diesen verabschiedeten, Landesgesetze welche schließlich vom Landeshauptmann gegengezeichnet werden. Der Landtagspräsident vertritt den Landtag nach außen.

Protokoll

Bezüglich der protokollarischen Stellung des Landtagspräsidenten besteht ein Konflikt mit der Position des Landeshauptmannes. Da es auf Länderebene keine Entsprechung zum Amt des Bundespräsidenten gibt, ist fraglich wem dessen Stellung zukommt. Einerseits ist der Landeshauptmann das oberste Exekutivorgan auf Landesebene, andererseits übernimmt der Landtagspräsident Funktionen die auf Bundesebene dem Bundespräsidenten zukommen, wie etwa die Ausfertigung von Gesetzen. Im Protokoll des Bundes wiederum steht der Nationalratspräsident, ja sogar der Präsident des Bundesrates, über dem Bundeskanzler, der Bundespräsident aber an erster Stelle. Die Frage, wer nun auf Landesebene die Funktion des "Staatsoberhauptes" ausübt bleibt unbeantwortet. Das Protokoll orientiert sich meist an den realpolitischen Gegebenheiten und stuft den Landeshauptmann über dem Landtagspräsidenten ein.

Liste der Präsidenten der Landtage der österreichischen Bundesländer

Landtag Amtsinhaber
Burgenland Gerhard Steier
Kärnten Josef Lobnig
Niederösterreich Johann Penz
Oberösterreich Friedrich Bernhofer
Salzburg Simon Illmer
Steiermark Manfred Wegscheider
Tirol Herwig van Staa
Vorarlberg Bernadette Mennel
Wien Harald Kopietz

Siehe auch


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