Beifahranlage

Beifahranlage

Eine Beifahranlage ist eine technische Einrichtung, die es Zügen erlaubt, regulär und ohne allzu große Verzögerung in ein belegtes Gleis eines Bahnhofs einzufahren. Erforderlich ist dies, da Zugfahrten nur in freie Gleis(abschnitt)e fahren dürfen. Steht im Bahnhof auf einem Gleis, das befahren werden soll, bereits ein Zug, so muss der ankommende zweite Zug vor dem Einfahrsignal halten und kann nur auf einen schriftlichen Befehl mit deutlich verringerter Geschwindigkeit („auf Sicht“) weiter fahren.

Genutzt wird eine Beifahranlage vor allem, um zügiges Kuppeln von Zugteilen auf Verbindungen mit Flügelung zu erlauben, eine weitere Verwendung ist die Nutzung eines Gleises durch mehrere hintereinander fahrende Züge wie beispielsweise in Köln Hauptbahnhof.

Technisch ist dies normalerweise in der Form realisiert, dass das fragliche Gleis durch ein (oder mehrere) Sperrsignale in zwei (oder mehr) Abschnitte geteilt wird. Die Sperrsignale sind so in die Stellwerkstechnik eingebunden, dass sie als Zielsignal für Fahrstraßen dienen können, also als Zwischensignale dienen. Ein einfahrender Zug kann somit - mit ggf. verringerter Geschwindigkeit wegen fehlendem Durchrutschweg - bis zum Sperrsignal direkt hinter dem wartenden Zug einfahren. Ist ein Kuppeln erforderlich, so kann der Zug nun als Rangierfahrt die verbleibende Strecke zurücklegen.


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