- Zollgebiet
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Als Zollgebiet bezeichnet man ein Gebiet, an dessen Grenzen Zölle (und eventuell weitere Abgaben) für eingeführte Waren erhoben werden und an denen Zoll- und Grenzkontrollen durchgeführt werden. Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, aber nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze, beispielsweise kann ein Freihafen zum Wirtschaftsgebiet und Steuergebiet eines Landes gehören, vom Zollgebiet aber ausgenommen sein. Eine weitere Ausnahme ist Helgoland, das zwar zum Staats- und Wirtschaftsgebiet, aber nicht zum Zoll- und Steuergebiet Deutschlands gehört.
Die Zollgrenze wird von der Zollbehörde überwacht. In Deutschland geschieht dies durch die Bundeszollverwaltung, in Österreich von der Österreichischen Zollverwaltung und in der Schweiz von der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und durch entsprechende Zollabkommen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr.
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