- Überladung (Transport)
-
Von einer Überladung im Transport spricht man, wenn ein Motorkraftfahrzeug aufgrund seiner Ladung schwerer ist als die Summe des zulässigen Gesamtgewichts, also des Leergewichts plus Zuladung. Dies stellt zunächst eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Autobahnpolizeien führen stichprobenartige Kontrollen durch, wenn den Beamten ein Fahrzeug auffällig erscheint. Überladung eines Fahrzeugs kann zu einer Minderung der Bremswirkung und zu überdurchschnittlicher Abnutzung der Bremsbeläge des Fahrzeugs führen. Überladung liegt auch dann vor, wenn bei einem PKW durch Hindernisse auf der Gepäckablage die Heckscheibe verdeckt und so die Sicht behindert wird.
Folgen
Der Frachtführer (In Österreich: Frächter) muss sein Frachtgut so auf das kontrollierte und ein weiteres Fahrzeug aufteilen, dass beide das jeweilige zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Bei gewerblichen Transporten muss das Fahrzeug so lange am Ort stehenbleiben, bis ein die Kriterien erfüllendes Ersatzfahrzeug angekommen und die Umladung erfolgt ist. Die Kosten für diese Umladung hat der Frachtführer zu tragen. Er kann sich das Geld jedoch zivilrechtlich vom Verursacher zurück holen.
Rechtliches
Sowohl der Fahrzeugführer als auch der Halter des Fahrzeugs zahlen eine Geldstrafe, da eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt.
Käme es aufgrund der Überladung zu einem Verkehrsunfall, hätte er jedoch weit mehr zu zahlen. Er bliebe dann auf dem eigenen Schaden sitzen und muss sich auch dann, wenn die Gegenseite für den Unfall mitverantwortlich ist, mit zwei Dritteln am gegnerischen Schaden beteiligen.Dies wird nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern als Verkehrsstraftat, konkret als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet, was eine Anzeige zur Folge hat.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Weblinks
Kategorien:- Straßenverkehrsordnungsrecht
- Güterverkehr
Wikimedia Foundation.