- Betreibungsamt
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Das Betreibungsamt ist eine kantonale oder kommunale Behörde, welche nach schweizerischem Recht für die Durchführung der Betreibungen (Einleitungsverfahren und spezialexekutorische Fortsetzungsverfahren[1]) zuständig ist.
Daneben führt das Betreibungsamt u.a. auch diverse Register.[2] Bundesrechtlich finden sich einschlägige Vorschriften insbesondere im SchKG.
Im normalen Leben geben die Betreibungsämter – als öffentliche, unabhängige und demokratisch kontrollierte Stellen – auch Auskünfte und Bestätigungen (Registerauszüge) über die Schuldensituation von Organisationen oder Personen (z.B. Bestätigungen für Vermieter). Eine Rolle, die in Deutschland die, oft kritisierte, privatwirtschaftliche Schufa übernimmt.
Neben dem Betreibungsamt sind im schweizerischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht noch weitere Stellen tätig, so zum Beispiel Gerichte (namentlich Nachlassgerichte), Aufsichtsbehörden, Konkursämter, kantonale Depositenanstalten, Sachwalter usw.
Das deutsche Pendant für Betreibungsamt ist der Gerichtsvollzieher.
Quellen
- ↑ Hunziker/Pellascio, S. 11
- ↑ s. Art. 715 ZGB zum Eigentumsvorbehalt
Weblinks
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