Bezirksamt

Bezirksamt

Bezirksamt beschreibt gegenwärtig und historisch unterschiedliche Dinge.

Ein Bezirksamt ist eine der Stadtverwaltung (Senat) untergeordnete Verwaltungsbehörde in großen Städten wie Berlin, Hamburg oder Wien auf der Ebene der Bezirke. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt.

In der Schweiz nehmen Bezirksämter in manchen Kantonen Aufgaben in der Strafrechtspflege sowie als Beschwerdeinstanzen und Aufsichts- und Bewilligungsbehörden wahr. Dabei bilden die Bezirke jeweils die Verwaltungsebene zwischen Kanton und Gemeinden. Der Leiter eines Bezirksamtes heißt Bezirksammann, Bezirksamtmann oder Statthalter (Regierungsstatthalter).

Deutschland und Österreich gegenwärtig

  1. Oberstes Organ des Bezirks, also die Bezirksregierung
    1. Die 12 Bezirksämter in Berlin haben je einen Bezirksbürgermeister und 5 Bezirksstadträte
    2. Die 7 Bezirksämter (Bezirke in Hamburg) in Hamburg haben je einen Bezirksamtsleiter sowie die Bezirksversammlung
    3. München hat 25 Bezirke, die von Bezirksausschüssen geleitet werden
    4. Wien hat 23 Magistratische Bezirksämter mit je einem Bezirksvorsteher
    5. Die Bezeichnung, Funktion und Zusammensetzung kann in anderen Städten abweichen
  2. Verwaltungsbehörde des Bezirks
    1. Das Bezirksamt führt die ortsnah zu erledigenden Verwaltungsaufgaben selbständig durch, soweit nicht Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit eine andere Zuweisung erfordern.
      • Bezirksaufgaben sind alle Aufgaben der Verwaltung, soweit diese nicht ausnahmsweise wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen. Solche Aufgaben werden von der Stadtverwaltung (z. B. Senat) selbst wahrgenommen oder auf spezielle Fachbehörden übertragen.
    2. Das Bezirksamt nimmt in fast allen Fachbereichen Aufgaben der Verwaltung gegenüber den Bürgern wahr.
  3. Amtsgebäude, in dem die Behörden des Bezirks zu finden sind.
    • Da viele Großstädte aus früher selbständigen Orten zusammengeschlossen wurden, ist es oft das frühere Rathaus.

Inhaltsverzeichnis

Historisch

Früher Bezeichnung der unteren Verwaltungsebene in einigen deutschen Ländern, z. B. in Bayern (einschließlich der Pfalz). Dabei meinte "Bezirksamt" sowohl die Behörde im administrativen Sinne als auch den Amtssprengel (Amtsbezirk) im geographischen Sinne. Mit dem Jahr 1938 wurden unter den Bedingungen der NS-Diktatur die Bezeichnungen der unteren Verwaltungsebene reichsweit an das preußische Benennungsschema angeglichen und entsprechend mit der heute noch gültigen Bezeichnungen Landratsamt bzw. Landkreis versehen.

Ähnliches gilt für das Bezirksamt in Baden.

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799 - 1980, München 1983 (ISBN 3-406-09669-7).
  • Das Deutsche Reich bis zum Ende der Monarchie (= Deutsche Verwaltungsgeschichte / im Auftrag der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V. hrsg. von Kurt G. A. Jeserich), Stuttgart 1984.
  • Das Reich als Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus (= Deutsche Verwaltungsgeschichte / im Auftrag der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V. hrsg. von Kurt G. A. Jeserich Bd. 4), Stuttgart 1985.

Siehe auch

Weblinks


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