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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine bundesunmittelbare, voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Das Institut ressortiert beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und hat die Aufgabe, dieses in Fragen der Lebensmittelsicherheit, der Produktsicherheit, der Sicherheit von Bedarfsgegenständen und des Verbraucherschutzes wissenschaftlich zu beraten. Weitere Fachaufsichten werden durch das Bundesumweltministerium (Chemikaliensicherheit, Kontaminanten in der Nahrungskette) und das Bundesverkehrsministerium (Gefahrguttransport, Internationales Ballastwasserabkommen) wahrgenommen.
Das BfR kommuniziert seine Bewertungen gemäß seines Errichtungsgesetzes unabhängig von der Politik, das heißt, es unterliegt per Gesetz in Fragen seiner wissenschaftlichen Risikobewertungen keiner Fachaufsicht und hat somit bei ungeklärten wissenschaftlichen Fragen und in Krisen eine wissenschaftliche Referenz- und Orientierungsfunktion für seine Kunden: den Verbraucher, die Politik (der Bund und die Bundesländer), die Wirtschaft, die Medien, aber auch für Verbände und die Wissenschaft.
Im Rahmen einer Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit entstand es – wie auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – im Jahr 2002 aus dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und aus Teilen der Biologischen Bundesanstalt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung beschäftigt etwa 700 Mitarbeiter an den beiden Standorten Berlin-Marienfelde und Berlin-Dahlem. Es hat ein Budget von etwa 57 Millionen Euro. Die Nationale Stillkommission und die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) sind Teil des Bundesinstitutes.
Inhaltsverzeichnis
Auftrag
Im Mittelpunkt seiner Arbeit sieht das BfR den Menschen als Verbraucher. Mit seiner Arbeit soll das Institut dazu beitragen, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden und somit die Gesundheit der Verbraucher geschützt wird.
Wissenschaftlicher, forschungsgestützter Ansatz
Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit stehen. Das Bundesinstitut arbeitet wissenschaftlich mit anderen internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit den Institutionen anderer Staaten zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit tätig sind. Einen Schwerpunkt bildet die Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, für diese ist das BfR der nationale deutsche Kontaktpunkt.
Auf die gesundheitlichen Bewertungen und Handlungsoptionen des Instituts können die für das Risikomanagement verantwortlichen Länder- und Bundesbehörden zugreifen. Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des BfR dienen allen interessierten Kreisen, wie Wissenschaft, Wirtschaft und Wirtschaftsverbände, Handel, Nicht-Regierungsorganisationen, Verbraucherzentralen, Medien, nationale und internationale Gremien und Organisationen und auch dem interessierten Verbraucher selbst als wichtige Entscheidungshilfe für Maßnahmen. Mit seiner wissenschaftsbasierten Risikobewertung gibt das BfR wichtige Impulse für den gesundheitlichen Verbraucherschutz innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Risikobewertung
Unter Risikobewertung wird im Sinne der Lebens- und Futtermittelmittelsicherheit eine risikoorientierte Bewertung verstanden, die darauf abzielt, eine Gefahr zu charakterisieren und deren mögliche Realisierung und deren Schweregrad für die betroffene Gruppe der Verbraucher abzuschätzen (man spricht auch von Expositionabschätzung), die von einem Lebens- oder Futtermittelmittel ausgeht. Oft werden öffentlich diskutierte Themen aufgegriffen und eine möglichst objektive und verständliche Darstellung des Sachverhalts angestrebt. Das BfR erforscht und bewertet aber auch auf Anfrage von Behörden, z. B. wenn es zu einem Risiko (noch) keine Gesetze gibt.
Die Risikobewertung, das Risikomanagement (siehe BVL) und die Risikokommunikation sind gesetzlich (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) voneinander getrennte Tätigkeiten. Die Risikobewertung liegt in Deutschland im Zuständigkeitsbereich des BfR.
Risikokommunikation
Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel, Stoffe und Produkte für den Verbraucher bergen können. Der gesamte Bewertungsprozess soll für alle Bürger transparent dargestellt werden. Durch eine umfassende, vollständige und nachvollziehbare Risikokommunikation macht das BfR Wissenschaft für den Verbraucher sichtbar und nutzbar.
Siehe auch
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Berlin
- Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen
Weblinks
- Website des Bundesinstitutes für Risikobewertung
- Das Bundesinstitut für Risikobewertung auf einen Blick – Daten, Fakten und Hintergründe (.pdf)
Nachgeordnete Behörden des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung | Bundesinstitut für Risikobewertung | Friedrich-Loeffler-Institut | Johann Heinrich von Thünen-Institut | Julius Kühn-Institut | Max Rubner-Institut | Bundessortenamt
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