Bilanzierungshilfe

Bilanzierungshilfe

Unter dem Begriff Bilanzierungshilfe werden jene Bilanzposten zusammengefasst, die die Bilanzierungskriterien nicht erfüllen, bei denen gesetzlich allerdings trotzdem Bilanzierungsmöglichkeiten bestehen. Konkret handelt es sich bei diesen Posten also um Aufwendungen, die weder zu einem Vermögensgegenstand noch zu einem Rechnungsabgrenzungsposten bzw. einer Verbindlichkeit führen.

Bilanzierungshilfen im HGB: § 269, § 274 HGB sind keine GoB, sondern handelsrechtliche Spezialvorschriften für Kapitalgesellschaften. Sie gelten somit nicht im Steuerrecht und nicht für Personengesellschaften und Einzelunternehmen.

Daneben gelten zum Teil als Bilanzierungshilfen (aber vom Gesetzgeber nicht als solche kodifiziert):


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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